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Datum: 06.10.2022

Krisenstab Energie

Krisenstab beschließt weitere Sparmaßnahmen

Die energiepolitische Situation erfordert je nach Lage teils kurzfristige und schwerwiegende Entscheidungen des Krisenstabes Energie, über die wir Sie auf diesem Wege direkt und unmittelbar informieren. Ihm gehören VertreterInnen der städtischen Beteiligungen, der städtischen Gesellschaften, der Aschersleber Kulturanstalt, der OptimAL GmbH sowie mehrerer Fachämter an.

Informationen/Entscheidungen vom 04. Oktober 2022:

Oberbürgermeister Steffen Amme hat folgende Festlegungen getroffen, die kurzfristig umgesetzt werden:

1. Ballhaus: Schwimmhalle bleibt geöffnet, Schwimmhalle in Staßfurt wird wahrscheinlich geschlossen; davon sind 8 Schulen betroffen;

Festlegung OB: Schulen aus diesem Bereich Angebot für Nutzung des Ballhauses für das Schulschwimmen unterbreiten

2. Reduzierung der Straßenbeleuchtungskosten:

20 Prozent der Gesamtlast kann reduziert werden, in dem die 2. Brenner, die Halbnachtschaltung, in den Leuchten ausgeschaltet werden; wäre bspw. in der Geschwister-Scholl-Straße der Fall

Festlegung: 2. Brenner werden da, wo es technisch möglich ist, ausgeschaltet in der Kernstadt

3. Weihnachtsbeleuchtung:

Mit der Kaufmannsgilde und der Stadt Aschersleben gab es Gespräche zur Weihnachtsbeleuchtung in der Innenstadt; vorhandene Lichterketten können Dank Sponsoring der Sparkasse mit 1800 LED-Glühbirnen versehen werden;

Festlegung: beleuchtet wird neben dem Weihnachtsmarkt: der Kalender am Rathaus, die Taubenstraße und Krügerbrücke komplett, der Bonifatiuskirchhof gar nicht und die übrigen Straßenzüge wie bisher auch, jedoch nur mit der Hälfte der üblichen Menge an Lichterketten

Die Lichterketten werden mit Zeitschaltung versehen – Lichterketten sind von 16 bis 22 Uhr an

Zusätzlich wird die Kaufmannsgilde eigene Lichtakzente setzen und unterstützt die Stadt anteilig an den zusätzlichen Kosten für die Aufhängung/Abhängung der Beleuchtung

Alle Energiesparmaßnahmen werden unter dem Vorbehalt beschlossen, dass keine rechtlichen Anordnungen von Landes- oder Bundesbehörden dem entgegenstehen.

Der Krisenstab tagt regulär einmal im Monat. Erfordert es die Lage, werden kurzfristige Termine anberaumt.