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Wohngeld Änderung


Allgemeine Informationen

In folgenden Fällen müssen Sie der Wohngeldbehörde mitteilen, wenn sich etwas ändert:

  • wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
  • wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
  • wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
  • wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder andere Sozialleistungen beantragen oder beziehen (zum Beispiel Bürgergeld, Grundsicherung).

Das tun Sie bitte auch, wenn Sie noch keine Entscheidung Ihres Wohneldantrages erhalten haben.

Durch die Änderung kann sich Ihr Wohngeld verringern oder wegfallen.

Verfahrensablauf

Sie teilen der Wohngeldbehörde so konkret wie möglich mit, wenn sich etwas bei Ihnen geändert hat.

Dies müssen Sie unverzüglich tun. Den weiteren Verfahrensgang und welche Unterlagen nachzuweisen sind, wird Ihnen dann die Wohngeldbehörde mitteilen.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Damit Sie nicht zu Unrecht Wohngeld erhalten, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich.

Hat sich jedoch das Einkommen verringert, die Miete oder die Zahl der Haushaltsmitglieder erhöht, können Sie einen Antrag auf Erhöhung stellen.

Zuständige Stelle

Wohngeldbehörde

siehe auch