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Wohngeld beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um Ihre Wohnkosten zu bezahlen, können Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben.

Sie erhalten Wohngeld als Mietzuschuss, wenn Sie Mieter bzw. Mieterin einer Wohnung sind oder Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus (mehr als 2 Wohneinheiten) bewohnen.

Wenn Sie Eigentümer oder Eigentümerin von selbst genutztem Wohnraum sind, erhalten Sie Wohngeld als Lastenzuschuss.

Das Wohngeldgesetz sieht bundesrechtlich festgelegte Höchstbeträge für die Miete beziehungsweise für die Belastung vor. Die Höchstbeträge sind regional unterschiedlich.

Wenn Sie Empfänger sogenannter Transferleistungen sind, in denen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt sind, wie zum Beispiel Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld. Ausnahme hiervon besteht u.a. dann, wenn das Wohngeld gleich hoch oder höher als die Transferleistung wäre.

Verfahrensablauf

Sie selbst als wohngeldberechtigte Person müssen den Antrag stellen.

Nach Prüfung Ihres Einkommens und Ihrer Kosten wird Ihnen bei berechtigtem Anspruch das Wohngeld bewilligt.

Die Bewilligung und die Höhe der Zahlung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Zuständige Stelle

Anträge auf Wohngeld können Sie bei den Wohngeldbehörden stellen.

Voraussetzungen

Die Bewilligung von Wohngeld hängt von mehreren Voraussetzungen ab:

  • der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • der Höhe des zu berücksichtigenden Gesamteinkommens
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
  • des Miethöchstbetrages lt. Mietenstufe Ihrer Gemeinde

Anträge / Formulare

Ab dem 01.01.2023 sind die Wohngeldanträge bundeseinheitlich.

Anträge und Formulare erhalten Sie direkt in den Wohngeldbehörden oder online auf den Internetseiten der Wohngeldbehörden in Sachsen-Anhalt oder des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt.

Welche Formulare für Sie maßgeblich sind, teilt Ihnen die für Sie zuständige Wohngeldbehörde mit.

Erforderliche Unterlagen

u.a.

  • Antragsformular
  • Einkommensbescheinigung
  • Mietvertrag

Welche Unterlagen in Ihrem Fall außerdem notwendig sind, erfahren Sie bei der Antragsstellung.

Füllen Sie daher den Wohngeldantrag bitte vollständig und gewissenhaft aus, damit die Wohngeldbehörde gezielt die konkreten Nachweise abfordern kann.

Fristen

Das Wohngeld wird in der Regel ab dem Monat beschieden, in dem der Antrag gestellt wurde.

Eine Bewilligung erfolgt in der Regel für 12 Monate. Einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld dürfen Sie erst 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes stellen und sollten dies auch zu diesem Zeitpunkt tun. Dadurch verlängert sich die Wartezeit auf das neue Wohngeld nicht unnötig.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund der deutlich erhöhten Antragszahlen im Zusammenhang mit der Wohngeldreform 2023 kann es zu Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten kommen.

Sie können Ihren Beitrag für eine Entlastung der Wohngeldbehörde leisten, indem Sie nach Möglichkeit die erforderlichen Unterlagen vollständig einreichen.

Weitere Informationen

Sobald sich die Miete, das Einkommen oder die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ändert, jemand umzieht oder eine Transferleistung beantragt, geben Sie dies sofort bei Ihrer Wohngeldbehörde bekannt.

Das tun Sie bitte auch, wenn Sie noch keine Entscheidung Ihres Wohngeldantrages erhalten haben.

Rechtsgrundlage

Siehe auch