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Datum: 12.01.2023

Wohngeldreform: Enorme Antragsflut und viele Nachfragen

Das seit dem 01.01.2023 in Kraft befindliche „Wohngeld Plus“-Gesetz stellt die Wohngeldstelle der Stadt Aschersleben vor eine enorme Aufgabe. Zahlreiche Anträge sind bereits eingegangen, doch vor allem der hohe Beratungsbedarf bindet viel Zeit der Mitarbeiterinnen. Im Ergebnis wird im Fachbereich eine Umorganisierung geplant. Eine Mitarbeiterin wird telefonische und persönliche Nachfragen, die verbleibenden zwei Kolleginnen die Anträge bearbeiten. Eine weitere, vierte Stelle wird zeitnah besetzt.

Im Zuge dessen empfehlen wird die Informationsseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, auf der alle Informationen zum neuen Wohngeld zusammengetragen sind.

Des Weiteren finden Sie alle Informationen zum Wohngeld und dessen Beantragung auf www.aschersleben.de unter Bürgerservice > Wo finde ich was? > Dienstleistungen > Wohngeld beantragen.

Aktuell hat sich die Zahl der Anträge in etwa verdreifacht. 291 unbearbeitete Anträge liegen der Wohngeldstelle aktuell vor, auch Anträge aus 2022. Die Haushalte, die einen über das Jahr 2022 hinaus bewilligten Wohngeldanspruch haben, werden von Amtswegen automatisch einen höheren Anspruch nach dem Wohngeld Plus-Gesetz erhalten. Sobald die technischen Voraussetzungen hier in Sachsen-Anhalt vorliegen, erfolgt der erforderliche Zahlungslauf und das Wohngeld wird ab dem 01.01.2023 nachgezahlt. Gleiches trifft auf den einmaligen Heizkostenzuschuss II zu, auf den in der Regel alle Haushalte Anspruch haben, die in der Zeit vom 01.09.2022 bis 31.12.2022 einen Wohngeldanspruch hatten. Haushalte, deren Wohngeld für diesen Zeitraum noch nicht bewilligt ist, verlieren ihren Anspruch auf diesen Heizkostenzuschuss nicht.

Anträge sind bitte vollständig ausgefüllt abzugeben, auch weil dieser Aufschluss über die wohngeldrechtlichen Verhältnisse gibt und wir dadurch die konkreten Unterlagen abfordern können.

Eingereichte Anträge erhalten eine Eingangsbestätigung. Wir bitten im Zuge dessen um ihr Verständnis dafür, von weiteren Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.