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Datum: 04.08.2022

Engagierte Schiedspersonen gesucht – Bewerbung möglich

Die Stadt Aschersleben hat unter Beachtung der Regelungen des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes eine Schiedsstelle eingerichtet. Die Schiedsstelle wird für die Stadt Aschersleben mit ihren 11 Ortsteilen (Drohndorf, Freckleben, Groß Schierstedt, Klein Schierstedt, Mehringen, Neu Königsaue, Schackenthal, Schackstedt, Westdorf, Wilsleben und Winningen) tätig.

Die Aufgaben einer Schiedsstelle werden in der Regel von einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann (Schiedsperson) wahrgenommen. Die Schiedsstelle in Aschersleben ist regelmäßig mit zwei Schiedspersonen besetzt. Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig.

Die Schiedsperson wird für eine Amtszeit von 5 Jahren vom Stadtrat der Stadt Aschersleben gewählt. Für die nächste Wahlperiode sucht die Stadt Aschersleben ab dem 1. Januar 2023 engagierte Schiedspersonen.

Zwei der bisherigen Schiedspersonen haben ihre Bereitschaft erklärt, für eine weitere Wahlperiode als Schiedsperson zur Verfügung zu stehen.

Die Voraussetzungen, die an eine Schiedsperson gestellt werden, ergeben sich aus dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (SchStG). Danach muss eine Schiedsperson insbesondere nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Diese soll ihre Wohnung im Schiedsstellenbezirk haben. In das Amt soll weiter nur berufen werden, wer bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet hat.

Die gewählte Schiedsperson bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Aschersleben.

Bürger, die sich für diese anspruchsvolle und wichtige Tätigkeit interessieren und ein Interesse an der außergerichtlichen Streitschlichtung haben, können bis zum 15. September 2022 ihre Bewerbung beim Amt 0 / Stabsstelle der Stadt Aschersleben, Markt 1, 06449 Aschersleben abgeben. Einen Bewerbungsvordruck und diese Ausschreibung erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Aschersleben, Markt 1, 06449 Aschersleben. Diese Unterlagen sind auch auf den Internetseiten der Stadt Aschersleben (www.aschersleben.de) unter „Amtliche Bekanntmachungen“ sowie nachfolgend abrufbar. Telefonische Auskünfte können unter der Tel.-Nr. +49 3473 958 951 eingeholt werden.