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Kinderreisepass beantragen


Allgemeine Informationen

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigt Ihr Kind einen Kinderreisepass. Den Kinderreisepass müssen Sie beantragen.

Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder - je nach Reiseziel - einen Reisepass. In einigen Länder (zum Beispiel in die USA) kann eine visumfreie Einreise nur mit einem elektronischen Reisepass erfolgen. Wenn Sie mit einem Kinderreisepass einreisen wollen, benötigen Sie in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.

Zuständige Stelle

Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes

Voraussetzungen

Anträge auf einen Kinderreisepass können stellen:

  • Sorgeberechtigte Elternteile von Kindern, wenn:
    • das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat und
    • jünger als 12 Jahre alt ist

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihr Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, muss die Identitätsprüfung bei Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.

Hinweis:
Steht der Familienname Ihres Kindes nach der Geburt noch nicht fest, kann kein Kinderreisepass ausgestellt werden. Davon ausgenommen sind Fälle, in denen im Geburtenregister ein Familienname eingetragen ist, ergänzt um den zusätzlichen Eintrag „Familiennamensführung nicht nachgewiesen“.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie vorlegen:

  • ein gültiges Identitätsdokument des Kindes, wie zum Beispiel:
    • Reisepass
    • Kinderreisepass
    • Personalausweis
  • sofern kein gültiges Identitätsdokument vorhanden ist (zum Beispiel bei Erstbeantragung oder bei Verlust/Diebstahl des alten Dokuments):
    • Geburtsurkunde beziehungsweise einen Auszug aus dem Geburtenregister des Standesamts,
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Passformat (45 mm x 35 mm), im Hochformat und ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Bedeckung der Augen sowie ohne Kopfbedeckung.

Hinweis:
In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einer dauerhaften medizinischen Indikation, können Abweichungen hiervon zulässig sein. Bei Säuglingen/Kleinstkindern sind weitere Ausnahmen zulässig.

  • gegebenenfalls weitere Unterlagen des Kindes (Auskunft bei Ihrer Passbehörde).

Darüber hinaus müssen Sie bei der Antragstellung für Minderjährige Folgendes vorlegen:

  • beim gemeinsamen Sorgerecht zusammenlebender Elternteile:
    • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten sowie
    • die Einverständniserklärung und
    • eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
  • beim gemeinsamen Sorgerecht getrenntlebender Elternteile ist der Elternteil antragsberechtigt, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält:
    • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten und gegebenenfalls die Einverständniserklärung und
    • eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
  • bei nur einem Sorgeberechtigten:
    • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten sowie
    • der Sorgerechtsnachweis

Gebühren (Kosten)

  • Gebühr für die Beantragung eines Kinderreisepasses: EUR 13,00

Hinweise:

Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses verdoppelt sich, wenn:

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen wird,
  • die Ausstellung bei einer Passbehörde außerhalb des Hauptwohnsitzes des Kindes beantragt wird.

Wenn Sie den Kinderreisepass für Ihr Kind bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung im Ausland beantragen (zum Beispiel als Deutsche im Ausland), müssen Sie einen Zuschlag von EUR 13,00 bezahlen.
Die Gebühr kann ermäßigt oder erlassen werden, wenn Sie als antragstellende Person, bedürftig sind (Nachweise erforderlich).

Fristen

Ein Kinderreisepass ist maximal 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes.

Hinweis:
Eine mehrmalige Verlängerung der Gültigkeitsdauer jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes, ist möglich.

Bearbeitungsdauer

Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel direkt ausgefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. Andernfalls werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder – z. B. in die USA – kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.

Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

Formulare

Zustimmungserklärung zum Antrag auf Ausstellung eines Personaldokumentes für ein Kind

Siehe auch

  • Kinderreisepass
  • Kinderreisepass melden wegen Diebstahl
  • Kinderreisepass melden wegen Verlust
  • Kinderreisepass melden wegen Wiederauffinden
  • Kinderreisepass ändern wegen Adressänderung