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Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 - 2028

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der Stadt Aschersleben insgesamt 25 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Aschersleben und am Landgericht Magdeburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Stadtrat der Stadt Aschersleben schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Aschersleben wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Weitere Voraussetzungen sind der Öffentlichen Bekanntmachung zur Schöffenwahl unter der Rubrik Amtliche Bekanntmachungen zu entnehmen. Hier steht auch das Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste zum Herunterladen bereit.

Interessenten können sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 30.04.2023 bei der Stadt Aschersleben, Amt für Recht und Finanzen, Markt 1, 06449 Aschersleben, Tel.-Nr. (0 34 73) 95 82 91, E-Mail: stadt@aschersleben.de bewerben.

Ein Bewerbungsformular kann von der Internetseite der Stadt Aschersleben www.aschersleben.de aber auch unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

26.02.2023