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Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 02 „Gewerbegebiet Güstener Straße“ - 7. Änderung Stadt Aschersleben vom 16. Oktober bis 17. November 2023

Der Stadtrat Aschersleben hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. September 2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02 „Gewerbegebiet Güstener Straße“ 7. Änderung Stadt Aschersleben beschlossen, die dazugehörige Begründung gebilligt und den Entwurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02 „Gewerbegebiet Güstener Straße“ 7. Änderung, bestehend aus dem Planteil A und dem Textteil B, samt Begründung mit Vorprüfung der Umweltverträglichkeit und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind in der Zeit

vom 16. Oktober 2023 bis einschließlich 17. November 2023

auf der Internetseite der Stadt Aschersleben (www.aschersleben.de) unter der Rubrik „Unsere Stadt“, weiter unter „Stadtentwicklung“ und hier weiter unter „Öffentlichkeitsbeteiligung zu Planverfahren“ abrufbar.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02 7. Änderung samt der dazugehörigen Informationen liegen als zusätzliches Informationsangebot in dem genannten Zeitraum in der Stadtverwaltung Aschersleben, Markt 1, 06449 Aschersleben, im Stadtplanungsamt im Zimmer 4.64 zu folgenden Sprechzeiten und nach vorheriger Terminvereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus:

Montag                          09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag                        09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch                        09.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag                    09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr

Freitag                           09.00 - 12.00 Uhr

Bei Fragen, Einsichtnahme- und/oder Erörterungsbedarf sowie zur Terminabstimmung oder Äußerung nutzen Sie bitte die nachfolgend aufgeführten Kontaktmöglichkeiten des Stadtplanungsamtes:

Post:          Stadt Aschersleben

                 Stadtplanungsamt

                 Markt 1

                 06449 Aschersleben

Telefon:    03473-958 610

E-Mail:      stadtplanungsamt@aschersleben.de

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Der Bebauungsplan wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 BauGB. Danach wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Öffentlichkeit kann sich gleichwohl gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ab sofort bis zum Ende der Auslegungsfrist im Internet informieren sowie während der vorgenannten Zeiten in der Stadtverwaltung Aschersleben, Markt 1, 06449 Aschersleben, im Stadtplanungsamt im Zimmer 4.64 nach vorheriger Terminvereinbarung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb dieser Frist zur Planung äußern.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Aschersleben, 28. September 2022

                                                                                                              

 Amme
 Oberbürgermeister