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Bekanntmachung der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Aschersleben

Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), den §§ 47 a-f BImSchG und den Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes in Sachsen-Anhalt ist die Stadt Aschersleben zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Im Rahmen einer 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 19.06.2023 bis 21.07.2023 eine öffentliche Auslegung des Ergebnisberichts der Umgebungslärmkartierung (4. Stufe) der innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Aschersleben befindlichen Hauptverkehrsstraßen. Bis einschließlich 04.08.2023 wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit eröffnet, schriftlich Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Innerhalb der vorgenannten Fristen sind keine Mitteilungen zum aufzustellenden Lärmaktionsplan eingegangen. Auf Grundlage der Ergebnisse der strategischen Lärmkarten wurde der Entwurf eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) ausgefertigt.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (4. Stufe) ist in der Zeit vom

19.08.2024 bis einschließlich 20.09.2024

auf der Internetseite der Stadt Aschersleben (Öffentlichkeitsbeteiligung zu Planverfahren / Stadt Aschersleben) unter der Rubrik Unsere Stadt und weiter unter Stadtentwicklung und hier weiter unter Öffentlichkeitsbeteiligung zu Planverfahren abrufbar.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (4. Stufe) liegt als zusätzliches Informationsangebot in dem genannten Zeitraum in der Stadtverwaltung Aschersleben, Markt 1, 06449 Aschersleben, im Stadtplanungsamt im Zimmer 4.64 zu folgenden Sprechzeiten sowie nach Vereinbarung

Montag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr

Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Eine Einsichtnahme zu anderen Zeiten ist nach telefonischer Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 03473 / 958 611 möglich.

Der Lärmaktionsplanentwurf ist außerdem auf der Internetsite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4stufe-der-laermaktionsplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungsverfahren einzusehen.

Sie haben bis zum 20.09.2024 die Möglichkeit, schriftlich – entweder postalisch an Stadtverwaltung Aschersleben, Markt 1, 06449 Aschersleben oder per E-Mail an stadtplanungsamt@aschersleben.de – Stellung zum Lärmaktionsplanentwurf zu nehmen. Sofern sich aus den Äußerungen Hinweise für erforderliche Änderungen ergeben, wird der Entwurf überarbeitet. Nach Ende des 2. Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens wird der Stadtrat abschließend einen Beschluss fassen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.

Aschersleben, 07. August 2024

Amme
Oberbürgermeister

19.08.2024