Inhalt

Eigenbetrieb Abwasserentsorgung

Zweck des Eigenbetriebes ist die ordnungsgemäße Erfüllung der den Kommunen nach den wasserrechtlichen Vorschriften obliegenden Abwasserbeseitigungsaufgaben, und zwar insbesondere durch folgende Tätigkeiten/Maßnahmen:

  • Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser
  • Entwässern von Klärschlamm im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung
  • Bau, Betrieb und Instandhaltung von Abwasseranlagen
  • Reinigung von Gullys und Ablaufschächten im öffentlichen Straßen- u. Wegeraum sowie in öffentlichen Grün- u. Gemeinbedarfsanlagen
  • Abholung und Reinigung von Klärschlamm aus dezentralen Abwasseranlagen
  • Verwertung von vererdetem Klärschlamm
  • Erstellung der Gebührenbescheide für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung sowie für die Abfuhr von Klärschlamm aus dezentralen Gruben 

Öffnungszeiten

Montag
09:00-12:00 und 13:00-15:00 Uhr
Dienstag
09:00-12:00 und 13:00-15:00 Uhr
Mittwoch
09:00-12:00 und 13:00-15:00 Uhr
Donnerstag
09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr
Freitag
09:00-11:00 Uhr


Ansprechpartner

Störungsbeseitigung

Zur Meldung von Störungen und Havarien sind wir für Sie rund um die Uhr unter 03473 923535 erreichbar.
E-Mail: info(at)abwasserbetrieb-aschersleben.de

  • Betriebsleiter ist Enrico Jorde

Technische Leiterin: 

Frau Lässig
+49 3473 8767224
E-Mail: laessig(at)abwasserbetrieb-aschersleben.de

Technische Verwaltung (Zählerwesen, Planauskünfte)

Frau Jeske
+49 3473 8767125
E-Mail: jeske(at)abwasserbetrieb-aschersleben.de

Sekretariat und Kundenbetreuung dezentrale Anlagen

Frau Jaenecke
+49 3473 8767311
E-Mail: jaenecke@abwasserbetrieb-aschersleben.de

Verbrauchsabrechnung und Kundenbetreuung zentrale Anlagen

Frau Dube
+49 3473 8767321
E-Mail: dube@abwasserbetrieb-aschersleben.de


Frau Mahl-Borstel
 +49 3473 8767119
E-Mail: mahl-borstel@abwasserbetrieb-aschersleben.de

Kundenbetreuung Technischer Bereich

Herr Thiel
+49 3473 8767313
E-Mail: thiel@abwasserbetrieb-aschersleben.de

Information zur Datenverarbeitung nach Art. 13 und 14 DSGVO durch den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Der Verantwortliche für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben, Magdeburger Straße 24 in 06449 Aschersleben. Sie erreichen uns telefonisch unter
03473 – 87 67 311 oder per E-Mail an: info@abwasserbetrieb-aschersleben.de.

Die Datenschutzbeauftragte erreichen Sie per Post unter der o.g. Anschrift mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftrage“ oder per E-Mail unter: datenschutz@abwasserbetrieb-aschersleben.de.

2. Datenverarbeitung durch den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung

2.1 Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Die Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung durch den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung sind die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und weitere Gesetze zur Verarbeitung personenbezogener Daten (z.B. Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt, Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt, Abgabenordnung, Satzungen).

Rechtsgrundlagen nach der DSGVO für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind:

  • Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe a) DSGVO im Rahmen von Einwilligungen
  • Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe b) DSGVO zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung vertraglicher Pflichten
  • Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe c) DSGVO zur Erfüllung von rechtlichen Verpflichtungen (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten sowie gesellschafts-, datenschutz- und zivilrechtliche Verpflichtungen oder aufsichtsrechtliche Vorgaben unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Regelungen)
  • Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe e) DSGVO zur Wahrnehmung von Aufgaben im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt.

Soweit uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte, vorher genannte Zwecke erteilt wurde, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis der Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit ganz oder anteilig mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten.

2.2 Zwecke der Datenverarbeitung und berechtigte Interessen

Der Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben verarbeitet personenbezogene Daten zum Zweck der Aufgabenerfüllung im Rahmen der ihm übertragenen rechtlichen Verpflichtung und öffentlichen Aufgaben und für die Erfüllung der in der Satzung definierten Ziele und Zwecke. Dazu gehören das Anschlusswesen (z.B. Bearbeitung von Anschlussverträgen, Neuanlagen Entwässerungsantrag), Bearbeitung von Eigentumswechseln sowie das Finanzwesen (z.B. Gebühren- und Beitragserhebung, der Festsetzung von Kostenerstattungen und Verwaltungsgebühren oder der Abwälzung der Abwasserabgabe) sowie der Betrieb von technischen Einrichtungen zur Abwasserentsorgung.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten für alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Gebühren- und Beitragserhebung (z.B. Schmutzwasser- und Niederschlagswasserwassergebührenabrechnung), der Festsetzung von Kostenerstattungen und Verwaltungsgebühren sowie der Abwälzung der Abwasserabgabe oder Vollstreckung von offenen Forderungen. 

2.3 Quelle bzw. Herkunft der personenbezogenen Daten

Die personenbezogenen Daten für die Erhebung von Abgaben für die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigung wurden entweder von Ihnen selbst mitgeteilt oder dem Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben von anderen Stellen zulässigerweise übermittelt (z.B. im Rahmen der Eingemeindung, zur Ausführung von Aufträgen, zur Erfüllung von Verträgen oder aufgrund einer von Ihnen erteilten Einwilligung). Für die Gebührenabrechnung wird uns vom zuständigen Trinkwasserversorger der Zählerstand und die Anschrift der Verbrauchsstelle mitgeteilt.

Zum anderen verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Grundbuch) zulässigerweise gewonnen haben. Weiterhin verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir von Stadtverwaltung (z.B. bei Bauvoranfragen) erhalten haben.

Im Rahmen der Vollstreckung verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Grundbücher, Schuldnerverzeichnisse, Handels- und Vereinsregister, Presse, Internet) zulässigerweise gewinnen oder von sonstigen Dritten (z.B. einer Kreditauskunftei) berechtigt übermittelt werden.

2.4 Kategorien von personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden

Zur Vorbereitung und Durchführung von Vertragsverhältnissen:

  • Daten zur Person (z. B. Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
  • Legitimationsdaten (z.B. Ausweisdaten, Vollmachten)
  • Bankdaten (z. B. Kontoinhaber, IBAN, BIC, Kreditinstitut)
  • Daten zur Verbrauchsstelle (z. B. Anschrift, Eigentum, Flurstück, Gesamtfläche, Flächenarten, Zählerstand Trinkwasserverbrauch, Abwassermenge)
  • weitere personenbezogene Daten (z.B. Informationen über Adressen, Auszüge aus Grundbüchern, Sterbeurkunden, Zählerstände, Auszüge aus Kaufverträgen mit Unterschriften, Angaben zur Nutzung des anzuschließenden Grundstücks, Luftbilder, Anzahl und Art der geplanten Entwässerungsanlagen)

Im Rahmen der Vollstreckung:

  • Relevante personenbezogene Daten (z.B. Name, Adresse und andere Kontaktdaten, Geburtsdatum und –ort sowie Staatsangehörigkeit)
  • Angaben zur Bonität
  • Angaben zu Schulden
  • Auftragsdaten (z.B. Zahlungsauftrag)
  • Daten aus der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Informationen über Ihre finanzielle Situation, Dokumentationsdaten sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten).

2.5 Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Empfänger der personenbezogenen Daten sind u.a.:  

  • Stadt Aschersleben (z.B. Beitreibung offener Forderungen, Gremien im Rahmen ihrer Zuständigkeit)
  • Kreditinstitute, Banken zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs
  • Aufsichtsbehörden und Behörden (z.B. Untere Wasserbehörde des Salzlandkreises, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt)
  • Behörden (z.B. Finanzamt, Rechnungsprüfungsamt) zur Erfüllung gesetzlicher Auskunfts- und Mitteilungspflichten
  • Mitgliedsgemeinden und Landkreise sowie Stadtwerke und andere Zweckverbände im Entsorgungsgebiet
  • Entsorgungsunternehmen zur Entsorgung dezentraler Anlagen
  • Ingenieurbüros, Bauunternehmen, Installateure, Handwerker zur Herstellung oder Reparatur von Leitungen und Anschlüssen sowie der Planung und Durchführung von Bauvorhaben
  • Auskunfteien, Rechtsanwälte, Justizbehörden und Gerichte bei der Durchsetzung rechtlicher Ansprüche und/oder Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten
  • Externe Auftragnehmer gemäß Art. 28 DSGVO (z.B. IT-Dienstleister, Unternehmen zur Erstellung von Luftbildern, Druckereien).

Eine Übermittlung an ein Drittland oder an eine internationale Organisation erfolgt derzeit nicht und ist nicht geplant.

2.6 Dauer der Datenspeicherung

Bei der Erhebung von Abgaben für die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigung erfolgt die Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zur Erfüllung der uns übertragenen rechtlichen Verpflichtung und öffentlichen Aufgaben gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO. Die Speicherdauer richtet sich hierbei nach der Erforderlichkeit und den gesetzlichen Vorgaben.

Das Recht auf Widerspruch bleibt davon unberührt. Wir speichern und verarbeiten Daten auf Basis einer Einwilligung bis zum Widerruf. Bei einem berechtigten Widerspruch oder dem Widerruf der Einwilligung werden Ihre personenbezogenen Daten unmittelbar gelöscht.

Im Rahmen der uns übertragenen rechtlichen Verpflichtung und öffentlichen Aufgaben erfolgt die Löschung von Daten nach Wegfall des Zwecks (z.B. beim Widerruf einer Einwilligung) oder entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten betragen bis zu 10 Jahre. Wir sind aufgrund weiterer gesetzlicher Aufbewahrungsfristen verpflichtet, Daten auch über die Beendigung eines Verwaltungsaktes hinaus dauerhaft zu speichern.

Nach Wegfall der Erforderlichkeit oder Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden personenbezogene Daten vollständig gelöscht. Bis zu diesem Zeitpunkt wird entsprechend der gesetzlichen Anforderungen die Verarbeitung und der Zugriff darauf eingeschränkt und die Daten werden nicht mehr verwendet.

2.7 Pflicht zur Bereitstellung und Folgen der Nichtbereitstellung

Im Rahmen der uns übertragenen rechtlichen Verpflichtung und öffentlichen Aufgaben müssen von Ihnen diejenigen personenbezogenen Daten bereitgestellt werden, die für die Übernahme, Durchführung und Erfüllung der damit verbundenen gesetzlichen Pflichten und öffentlichen Aufgaben durch uns erforderlich sind.

Ohne diese Daten sind wir nicht in der Lage, die uns übertragenen Aufgaben und Verpflichtungen vollumfänglich zu erfüllen. Wir weisen in diesem Zusammenhang daraufhin, dass eine Verweigerung der Bereitstellung der erforderlichen personenbezogenen Daten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Sie sind gemäß den geltenden Gesetzen und erlassenen Satzungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Verwaltungsakt verpflichtet, die notwendigen angeforderten Daten anzugeben. Andernfalls kann die Amtshandlung nicht vorgenommen werden.

Wer nach dem Gesetz oder einer Satzung zu Handlungen (z.B. Meldungen) verpflichtet ist, kann gemäß den geltenden Gesetzen auch durch Androhung von Zwangsgeldern angehalten werden, die notwendigen Daten bereitzustellen. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bestraft werden.

Das Unterlassen von Meldungen oder Beantwortungen steuerlich bedeutsamer Angaben kann als Steuerordnungswidrigkeit oder Steuerhinterziehung geahndet werden.

Sofern eine Angabe freiwillig erfolgen kann, haben wir diese Angabe im jeweiligen Erhebungs-Formular gekennzeichnet. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Basis von Einwilligungen können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung können Ihnen Nachteile in der Leistungserbringung entstehen.

2.8 Automatisierte Entscheidungsfindung, Profiling

Eine automatisierte Entscheidungsfindung erfolgt nicht. Ihre Daten werden nicht zum Zwecke der Profilbildung vom Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben verarbeitet.

3.      Rechte der Betroffenen

3.1 Rechts auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung

Betroffene haben das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung ihrer Daten nach
Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten nach Art. 18 DSGVO und das Recht auf Datenübertragung nach Art. 20 DSGVO.

Anfragen zur Wahrnehmung Ihrer Betroffenenrechte stellen Sie bitte unter Angabe Ihres vollständigen Namens, der Anschrift und der Geschäftspartnernummer per Post oder E-Mail an: Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben, Datenschutzbeauftragte, Magdeburger Straße 24 in 06449 Aschersleben oder datenschutz@abwasserbetrieb-aschersleben.de.

3.2 Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Es steht Ihnen gemäß Art. 77 Abs. 1 DSGVO die Möglichkeit zur Verfügung, sich an eine Aufsichtsbehörde zu wenden. Das Beschwerderecht gemäß Art. 77 DSGVO steht Ihnen in dem EU-Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes und/oder des Ortes des vermeintlichen Verstoßes zu, d.h. Sie können die Aufsichtsbehörde, an die Sie sich wenden, aus den oben genannten Orten wählen. Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet Sie dann über den Stand und die Ergebnisse Ihrer Eingabe, einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs gemäß Art. 78 DSGVO.

Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Postfach 1947, 39009 Magdeburg.

3.3 Widerspruchsrecht

Gemäß Art. 21 DSGVO können Sie jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einlegen. Dies betrifft insbesondere diese Fälle:

  • Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht gemäß Art. 21, Abs. 1 DSGVO

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO (Datenverarbeitung zur Wahrnehmung von Aufgaben im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

  • Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung gemäß Art. 21, Abs. 2 DSGVO

Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen.

Den Widerspruch können Sie formlos richten an: Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben, Datenschutzbeauftragte, Magdeburger Straße 24 in 06449 Aschersleben oder per E-Mail an: datenschutz@abwasserbetrieb-aschersleben.de. Sie können uns auch anrufen unter: 03473 – 87 67 - 311. Bitte geben Sie auch dabei Ihren vollständigen Namen und die Anschrift an.

Kläranlage

Schon im Jahre 1908 gab es die erste Kläranlage in Aschersleben, die bis in die 70-iger Jahre betrieben wurde. Die anschließend gebaute Kläranlage wurde der in der heutigen Zeit geforderten Reinigungsleistung nicht gerecht und musste einer neuen modernen Anlage weichen.

Für den Bau dieser Anlage wurden 86000 Kubikmeter Boden bewegt, 900 Tonnen Bewehrungsstahl in 5.000 Tonnen Beton verbaut. Insgesamt wurden 4000 Tonnen Rohrleitungen verlegt, um die verfahrenstechnisch notwendigen Verbindungen zwischen den einzelnen Bauwerken herzustellen. 22.500 Meter Kabel ermöglichen die Stromversorgung und die Ansteuerung der einzelnen Aggregate.

Nach nur 28-monatiger Bauzeit konnte die Anlage im Jahr 2000 in Betrieb genommen werden. Sie hat eine Kapazität von 48.000 Einwohnergleichwerten. Die Anlage wurde "zweistraßig" geplant und gebaut, daraus ergibt sich eine optimale Reinigungsleistung. Die Abwässer werden ohne Zugabe von Fremdstoffen gereinigt. Durch gezielte Luft - und Sauerstoffzufuhr werden die bereits im Abwasser vorhandenen Bakterienstämme aktiviert, die im Abwasser vorhandenen Stoffe wie Phosphate, Nitrate und Kohlenstoffe soweit abzubauen, dass das gereinigte Abwasser den Auflagen der Umweltbehörde entspricht.

Die Tätigkeiten des Eigenbetriebes Abwasser umfassen das Spülen des Kanalnetzes, Beseitigung von Verstopfungen im Kanalnetz, das Anpassen von Schachtelabdeckungen, Reparaturarbeiten am Kanalnetz, Instandhaltung der Regenausbaulaufwerke sowie das Betreiben der Kläranlage Aschersleben.

Angeschlossene Gemeinden sind: Mehringen, Freckleben, Drohndorf, Groß Schierstedt und Westdorf. 

Abwasserbeseitigung

Stufen der Abwasserreinigung

Rechengebäude

  • Grobstoffe werden aus dem Abwasser entfernt alle Schmutzpartikel, die größer als die Abstände zwischen den Rechenstäben sind, werden aussortiert
  • Das Rechengut wird ausgepresst und in einen Container abgeworfen


Sandfang

  • das zugeleitete Abwasser stammt zu 70% aus der Mischkanalisation deshalb beinhaltet es mitgeführte Sand- und Kiesmengen
  • der Sand muss entfernt werden, da es sonst im System zu Ablagerungen kommt und durch Reibung hohen Verschleiß an Rohrleitungen und Maschinentechnik verursacht


Verteilerbauwerk 1

  • das Abwasser wird auf beide Bio-P-Becken verteilt
  • es besteht die Möglichkeit, im Bypass das Rohabwasser in den Verteiler 2 zu leiten, um somit frisches Abwasser direkt in die Denitrifikationszone der Belebungsbecken einzuleiten


Bio-P Becken

  • das Rohwasser wird mit dem Rücklaufschlamm vermischt
  • Bio-P Becken sind Anaerobbecken, in denen eine Rücklösung des Phosphates erfolgt
  • es ist Grundvoraussetzung für eine erhöhte biologische Phosphatelimination in den Belebungsbecken


Verteilerbauwerk 2

  • fast alle Abwasserströme laufen im Verteilerbauwerk 2 zusammen, so kann der Rücklaufschlamm aus dem Rücklaufschlammpumpwerk sowohl in die beiden Belebungsbecken als auch in die beiden Bio-P- Becken über Absenkrinnenschieber verteilt werden


Belebungsbecken

  • die Reinigung des Abwassers beginnt
  • Kohlenstoff- und Stickstoffverbindungen werden durch Mikroorganismen abgebaut
  • in den belüfteten Zonen ist eine feinblasige Druckbelüftung installiert, somit wird Sauerstoff in das Abwasser eingetragen
  • in den unbelüfteten Zonen wird nur über Rührwerke eine Strömung erzeugt, damit es nicht zu Absetzerscheinungen kommt
  • durch das Abschalten der Sauerstoffzufuhr werden für einige Mikroorganismen optimale Zustände für die Entfernung der Stickstoffverbindungen erreicht
  • wir nennen das Nitrifikation und Denitrifikation


Nachklärbecken   

  • der Belebtschlamm wird radial und horizontal in das Nachklärbecken eingeströmt
  • der Schlamm wird vom Klarwasser getrennt und sinkt auf den Beckenboden
  • das Klarwasser sammelt sich an der Oberfläche und läuft über eine Ablaufrinne ab


Rücklaufschlamm- und Überschussschlammpumpwerk

  • der Rücklaufschlamm wird aus den beiden Nachklärbecken angehoben, um im freien Gefälle bis in das Verteilerbauwerk 2 zu fließen
  • im Rücklaufschlammstrom ist ein Rechen mit Rechengutpresse installiert, so daß auftretende Verzopfungen aus dem Rücklaufschlammstrom entnommen werden können


Probenahmeschacht

  • über einen automatischen Probenehmer wird eine 24- Stunden-Mischprobe aus dem Ablauf der Anlage gezogen und täglich im Labor untersucht
  • das Wasser wird in diesem Schacht für die Brauchwasseranlage entnommen


Ablaufmengenmessung

  • die Mengenmessung des gereinigten Abwassers im Ablauf der Anlage wird mit einem induktiven Mengenmessgerät kontinuierlich aufgezeichnet


Schönungsteich

  • durch die UV-Einstrahlung der Sonne werden im Schönungsteich Keimzahlreduzierungen von bis zu 50% erreicht
  • durch seine Schilfgürtel und Wasserpflanzen stellt er eine ökologische wertvolle Fläche dar, wo sich eine üppige Flora und Fauna angesiedelt hat


Gebläsestation

  • in der Station sind fünf Gebläse, die die Luftzufuhr in die Belebungsbecken sicherstellen. aufgestellt


Trafostation

  • in der Trafostation sind zwei unabhängig voneinander arbeitende Transformatoren aufgestellt, einer gespeist aus dem Landnetz, der andere gespeist aus dem Stadtnetz, somit wird die Abwasserbehandlungsanlage auch ohne ein Notstromaggregat ständig mit Energie versorgt


Analyse- und Dosierstation

  • über zwei Dosierpumpen kann das Fällmittel (Eisen-III-Chlorid) in die beiden Ablaufschächte des Belebungsbeckens zudosiert werden


Eindicker

  • der Überschussschlamm wird statisch eingedickt, das Schlammwasser wird von der Schlammflocke getrennt
  • der Schlamm wird mit den installierten Krählwerken mit langsamer Geschwindigkeit durchzogen, damit das Schlammwasser nach oben aufsteigen kann


Trübwasserpumpwerk

  • hier läuft das Schlammwasser aus den Eindickern, das anfallende Abwasser der Anlage sowie das Dränwasser der Klärschlammvererdung zusammen


Schlammpumpwerk

  • der eingedickte Schlamm aus den Eindickern wird über das Schlammpumpwerk in die Beschickungsleitung der Klärschlammvererdungspolder gefördert


Fäkalschlammspeicher

  • der angelieferte Fäkalschlamm wird zwischengespeichert
  • die Entleerung des Fäkalschlammstapelbehälters findet in zulaufschwachen Zeiten, vorrangig in der Nacht statt


Betriebsgebäude

  • in diesem Gebäude befinden sich das Labor, eine kleine Werkstatt, Sanitär- und Aufenthaltsräume sowie die zentrale Schalt- und Leitwarte


Mischwasserfangbecken

  • durch dieses Fangbecken ist sichergestellt, dass Zulaufspitzen bei Regenwetter zwischengespeichert werden


Klärschlammvererdungspolder mit Drainwasserpumpwerk

  • der Überschlussschlamm wird lagenweise aufgebracht und entwässert
  • nach einer Trocknungsperiode wird auf dem Schlamm eine Grassaat aufgebracht


Es dauert dann ca. 3 bis 5 Monate, bis der Klärschlamm in ein humusartiges Substrat umgewandelt ist.

Satzungen und Formulare