Stadtrat
Der Stadtrat ist im Rahmen der Gesetze für alle Angelegenheiten der Kommune zuständig, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm bestimmte Angelegenheiten durch den Stadtrat übertragen wurden.
Zu den Aufgaben des Stadtrates gehören unter anderem der Beschluss über den städtischen Haushalt sowie der Erlass von Satzungen und die Festsetzung von öffentlichen Abgaben und privatrechtlichen Entgelten genauso wie die Stadtentwicklung, die bedarfsgerechte Entwicklung und Sicherung von Bildungs-, Betreuungs- und Freizeiteinrichtungen oder die Förderung von Kultur und Sport.