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Städtebauförderung

Mit der politischen Wende erwachte das Interesse an der historischen Altstadt Ascherslebens neu, die durch politische Zielstellungen jahrzehntelanger Vernachlässigung ausgesetzt war und demzufolge gravierende Mängel und Missstände aufwies. Aus eigener Kraft hätte die Altstadt nicht wieder zu dem Kleinod werden können, welches man heute bestaunen kann. Der Stadtrat hatte sich daher bereits im Dezember 1990 mit einem wichtigen Beschluss dazu bekannt, dass die Altstadt als Ort der Identifikation und der Begegnung für alle Bewohnerinnen und Besucher wegweisende Entwicklungsimpulse erhalten sollte.

Auf der Basis sogenannter „vorbereitender Untersuchungen“ und eines später erstellten städtebaulichen Rahmenplans wurde in den Folgejahren immer wieder finanzielle Unterstützung aus der Städtebauförderung beantragt, um die vielfältigen Aufgaben zu meistern. Ziel war einerseits, die öffentlichen Gebäude, Straßen und Plätze instand zu setzen und aufzuwerten. Andererseits wartete fast die Hälfte aller übrigen Gebäude ebenfalls auf eine dringend notwendige Sanierung. Neben der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Sachsen-Anhalt, die mit Fördermitteln die Gesamtkosten zu einem großen Teil abdeckten, waren daher die zahlreichen privaten Gebäudeeigentümer wichtige Partner bei der Wiederbelebung der Altstadt.

Heute, nach rund 30 Jahren, spiegelt sich das Erreichte in großen Teilen der Altstadt wider und kann durchweg als Erfolgsgeschichte bezeichnet werden. Zwischenzeitlich wurden neben der Altstadt noch 3 weitere Gebiete festgelegt, die aufgrund Ihrer strukturellen Schwächen mit der Städtebauförderung nachhaltig verbessert werden sollen.

Es handelt sich um die Gebiete:

  • Städtebau Fördergebiet Innenstadtring

  • Städtebau Fördergebiet Königsauer Viertel

  • Städtebau Fördergebiet Johannisvorstadt

  • Städtebau Fördergebiet Kosmonautenviertel

Diese Gebiete, die auch im ISEK2030 verankert sind, sollen in den nächsten Jahren weiter verbessert, erneuert und nachhaltiger gestaltet werden.

Dies funktioniert nur im Einklang zwischen Eigentümern und der Stadt. Um das komplexe Beantragungsverfahren so nahbar wie nur möglich zu machen, hat die Stadt 2021 einen Zuwendungsleitfaden und einen Zuwendungsfragebogen erstellt und vom Stadtrat beschließen lassen. Dort sind alle maßgeblichen Termine und möglichen Fördergegenstände beschrieben.

Lassen Sie uns gemeinsam die Stadt weiterentwickeln!