Öffentlichkeitsbeteiligung zu Planverfahren
An dieser Stelle finden Sie Planungen der Stadt Aschersleben, die gegenwärtig erarbeitet werden, aber auch Planungen anderer Behörden.
Zu diesen Planungen können Sie sich unterrichten. Dabei besteht auch die Gelegenheit zur Einsichtnahme und Erörterung der Unterlagen im Rathaus
(Stadtplanungsamt, Markt 1, Zimmer 4.64).
Für die Einsichtnahme und Erörterung vereinbaren Sie am besten unter der Telefonnummer +49 3473 958 610 einen Termin.
Sie können sich zu den Planungen innerhalb der jeweils genannten Fristen äußern, soweit in den einzelnen Bekanntmachungen die Gelegenheit dazu eröffnet wird.
Die Planungen liegen während folgender Zeiten öffentlich aus:
Luftrechtliches Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG für die Anlage und den Betrieb des Sonderlandeplatzes Aschersleben - Auslegung vom 18.03.2024 bis 18.04.2024
Bekanntmachung
-Anhörung-
Der Luftsportverein Ostharz e.V. als Betreiber des Sonderlandeplatzes Aschersleben und Inhaber der Betriebsgenehmigung mit Stand vom 20.03.1996 in Gestalt der unwesentlichen Änderung vom 10.06.2022 beantragte mit Schreiben vom 15.09.2023, eingegangen am 18.09.2023, die Änderung der Genehmigung des Sonderlandeplatzes nach § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG auf dem Flugplatzgelände in der Güstener Chaussee 20, 06449 Aschersleben.
Gem. § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Sachsen- Anhalt (VwVfG LSA) und § 28 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz sowie in Anlehnung an § 73 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz wird durch das Vorhaben Betroffenen die Gelegenheit gegeben, sich zu äußern.
Der Antrag, die dazugehörigen Beschreibungen und Antragsunterlagen einschließlich der durchgeführten UVP-Vorprüfung liegen in der Zeit
vom 18.03.2024 bis 18.04.2024
in der Stadtverwaltung Aschersleben, Markt 1, 06449 Aschersleben, im Stadtplanungsamt im Zimmer 4.64 zu folgenden Sprechzeiten
Montag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
und nach vorheriger Terminvereinbarung (Telefon 03473 958-610, stadtplanungsamt@aschersleben.de) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegefrist, vom 19.04.2024 bis zum 03.05.2024, bei der Anhörungsbehörde: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) oder bei der genannten Auslegungsstelle Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich oder zur Niederschrift erheben.
Die Einwendungen müssen den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen.
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenliste unterzeichnet oder in Form vielfältiger gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmiger Eingaben ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen.
Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind auch alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4 Satz 2 VwVfG).
Durch Einsichtnahme in die Unterlagen, Erhebung von Einwendungen oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Genehmigungsbehörde entschieden.
Amme
Oberbürgermeister
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