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Schiedsstelle Aschersleben

Schlichten statt Richten

Streitigkeiten müssen nicht immer vor den Gerichten ausgetragen werden. Schiedsstellen sind Einrichtungen, die bei Streitfällen des täglichen Lebens ein Schlichtungsverfahren anbieten.
Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von den Schiedspersonen wahrgenommen. Sie werden vom Stadtrat gewählt und sind ehrenamtlich tätig. Die Schiedsperson entscheidet nicht, fällt kein Urteil sondern er vermittelt zwischen den streitenden Parteien. Das Prinzip lautet: „Schlichten statt Richten".

Die vom Stadtrat der Stadt Ascherleben in seiner Sitzung am 30. November 2022 für eine Amtszeit von 5 Jahren ab dem 1. Januar 2023 neu bzw. wieder gewählten Schiedspersonen für die Schiedsstelle der Stadt Aschersleben wurden vom Direktor des Amtsgerichts Aschersleben bestätigt/berufen.
Die Schiedsstelle ist für die Stadt Aschersleben mit ihren Ortsteilen Drohndorf, Freckleben, Groß Schierstedt, Klein Schierstedt, Mehringen, Neu Königsaue, Schackenthal, Schackstedt, Westdorf, Wilsleben, Winningen zuständig.

Anfragen und Anträge für die Schiedsstelle der Stadt Aschersleben sind unmittelbar an folgende Adresse zu richten:

Stadt Aschersleben/Stabstelle

Frau Ostermann

Markt 1

06449 Aschersleben

Termine für das Jahr 2024

Ort: Rathaus, Markt 1, Presseraum (jeweils am 1. Donnerstag im Monat)

Donnerstag, 11. 01. 2024, 16:30 – 17:30 Uhr

Donnerstag, 01. 02. 2024, 16:30 – 17:30 Uhr

Donnerstag, 07. 03. 2024, 16:30 – 17:30 Uhr

Donnerstag, 04. 04. 2024, 16:30 – 17:30 Uhr

Donnerstag, 02. 05. 2024, 16:30 – 17:30 Uhr

Donnerstag, 06. 06. 2024, 16:30 – 17:30 Uhr

Donnerstag, 11. 07. 2024, 16:30 – 17:30 Uhr

Donnerstag, 08. 08. 2024, 16:30 – 17:30 Uhr

Donnerstag, 05. 09. 2024, 16:30 – 17:30 Uhr

Donnerstag, 10. 10. 2024, 16:30 – 17:30 Uhr

Donnerstag, 07. 11. 2024, 16:30 – 17:30 Uhr

Donnerstag, 05. 12. 2024, 16:30 – 17:30 Uhr

Tagungsort

Rathaus der Stadt Aschersleben

Markt 1, im Presseraum

Erforderliche Unterlagen/Formulare

Ein Schlichtungsverfahren wird von der Schiedsstelle nur auf Antrag eingeleitet. Der Antrag kann formlos oder Sie können das vorbereitete Formular Antrag auf Schlichtung herunterladen und nutzen.

Gebühren

Die Schiedsstelle erhebt für ihre Tätigkeit Kosten (Gebühren und Auslagen) nach den Regelungen des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes.

Bearbeitungsfristen

Die Schiedsstelle bestimmt den Ort und die Zeit der Schlichtungsverhandlung.

Allgemeine Informationen

Die Durchführung eines Einigungsversuchs vor einer außergerichtlichen Schlichtungsstelle ist in bestimmten Rechtsstreitigkeiten gesetzlich vorgeschrieben (obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung). Daneben ist die freiwillige außergerichtliche Streitschlichtung vor einer Schlichtungsstelle in bestimmten Rechtsstreitigkeiten möglich. Das Schlichtungsverfahren ist darauf gerichtet, den Rechtsstreit im Wege eines Vergleiches beizulegen.

Grundsätzlich ist die Schiedsstelle für die Durchführung des Schlichtungsverfahrens zuständig, in deren Bezirk der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin wohnen.

Allgemeine Auskünfte zum Schlichtungsverfahren erteilt das Amtsgericht Aschersleben und die Stadt Aschersleben.
Weiter können allgemeine Auskünfte auf der Internetseite des Bund Deutscher Schiedsfrauen und Schiedsmänner e.V. unter dem Begriff "Schiedsamt" abgerufen werden (www.schiedsamt.de).

Rechtliche Grundlagen

Die Durchführung eines Schiedsverfahrens ist im Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (SchStG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2001 (GVBl. LSA 2001, S. 214) in der zurzeit geltenden Fassung, geregelt. Das Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz ist auf folgender Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt abrufbar. Bitte hier klicken.