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Jugendarbeit in Aschersleben

Neben Handel, Landwirtschaft, Industrie und Bildungsangeboten nimmt die Stadt Aschersleben Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen ihrer Verpflichtung zur kommunalen Daseinsfürsorge wahr. Neben der Kernstadt gehören noch elf Ortschaften zur Stadt Aschersleben.

Jugendfreizeiteinrichtungen der Stadt Aschersleben

Mit unserer offenen Jugendarbeit bieten wir Kindern und Jugendlichen einen attraktiven Rahmen für ihre Freizeitgestaltung.

Wir unterstützen sie bei ihrer Identitätsfindung und fördern sie in ihrer sozialen Entwicklung in den folgenden Jugendfreizeiteinrichtungen:

Clubs in den Ortschaften

Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Aschersleben nach SGB (VIII) §§ 11 - 14 Barrierefreiheit beachten 

Kinder- und Jugendarbeit versteht sich als ein Teil der Jugendhilfe. Hier werden Angebote und Einrichtungen geschaffen, die der Entwicklung junger Menschen förderlich sind, an ihren Interessen anknüpfen, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung anregen.

Allgemeine Jugendpflege

Schaffung vielseitiger Kinder- und jugendspezifischer Angebote, entsprechend vorhandener Möglichkeiten und konkreter Rahmenbedingungen (personell, finanziell) speziell in den Bereichen Jugendarbeit § 11 SGB VIII, Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz § 14 SGB VIII unter Berücksichtigung der Interessen, Bedürfnisse und Lebenssituationen der Zielgruppe. 

  • "Ferienspiele" Sommerferienkalender
  • Lokale Hotspots
  • Skaterpark
  • Jugendforum
  • Einzelfallhilfen
  • Schutzauftrag Kindeswohlgefährdung § 8a SGB VIII

Förderung freier Träger und Initiativen der Kinder- und Jugendarbeit in Form von Beratung, Anleitung und finanzieller Unterstützung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Kontakt- und Beratungsstelle Streetwork

Betreuende Straßensozialarbeit mit auffälligen, sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen welche nicht/ oder nicht mehr mit traditionellen Mitteln der Jugendarbeit erreicht werden. 

  • Randgruppen und Szenearbeit
  • Kontaktpflege
  • Existenzsichernde Maßnahmen
  • Drogenprävention
  • Einzelfallhilfen
  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Konfliktschlichtung
  • Krisenintervention

Eigene Einrichtungen

Offener Tür Bereich mit selbstbestimmter Freizeitgestaltung und TOT Bereich

Mobile Angebote der Jugendarbeit (Einsatz von 2 Jugendmobilen)

Die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Aschersleben sind offen für alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 6 - 27 Jahren.

Kurzbeschreibung der Leistungen im Bereich der Jugendpflege

 
  • Betreibung städtischer Jugendfreizeiteinrichtungen
  • Streetwork
  • Projekte und Veranstaltungen
  • Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden
  • Finanzielle Zuwendungen für Jugendvereine und -verbände

Rechtliche Grundlagen Bereich Jugendpflege

  • SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe
  • Förderrichtlinie der Stadt Aschersleben
  • Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt