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Bewohnerparkausweis beantragen


Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt - Bereich Verkehrswesen.

Voraussetzungen

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich - mit Hauptwohnsitz - registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
  • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

Erforderliche Unterlagen

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugschein
  • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

Gebühren

30,00 Euro (Stand: 14.08.2024)

Frist

Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

Verfahrensablauf

Sie können den Bewohnerparkausweis schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post.

Weitere Informationen

Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

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