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Geburtsnamen wiederannehmen


Allgemeine Informationen

Sie haben sich scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter Name nicht Familienname (Ehename oder Partnerschaftsname) war, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
  • Sie können dem Ehenamen folgende Namen voranstellen oder anfügen: 
      • Ihren Geburtsnamen oder
      • den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen. 

Voraussetzungen

  • Ehescheidung, Eheauflösung durch Tod eines Ehegatten oder
  • Aufhebung der Lebenspartnerschaft

   

Ausnahme:

Die Ablegung eines während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamens kann auch während bestehender Ehe beantragt werden.


Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass oder Personalausweis,
  • bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister führt zusätzlich:
      • rechtskräftiges Scheidungsurteil,
  • bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister/ Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister/ Eheurkunde mit eingetragener Scheidung.

Gebühren

Es können Gebühren anfallen, welche Sie im Standesamt erfragen können.

Verfahrensablauf

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben.

Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft, welches die Ehe oder Lebenspartnerschaft geschlossen bzw. begründet hat.

Sie können gebührenpflichtig eine Bescheinigung über die Namensänderung vom Standesamt erhalten, welches die Ehe oder Lebenspartnerschaft geschlossen bzw. begründet hat.