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Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen


Allgemeine Informationen

Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, müssen Sie - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Verfahrensablauf

Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen die Richtigkeit der persönlichen Daten und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit bestätigen und Ihre Fingerabdrücke abgeben.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

Erforderliche Unterlagen

  • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
  • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
  • Ihren bisherigen Reisepass,
  • Ihre Geburtsurkunde oder Eheurkunde
  • bei der Antragstellung für ein Kind :
    • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten,
    • die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten,
    • den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

Rechtsgrundlage(n)

Gebühren

Gebühr: 37,50 EUR (Reisepass (mit 32 Seiten) für Personen unter 24 Jahren)
Gebühr: 70,00 EUR (Reisepass (mit 32 Seiten) für Personen über 24 Jahre)

Gebühr: 59,50 EUR (Reisepass (mit 48 Seiten) unter 24 Jahren)­
Gebühr: 82,00 EUR (Reisepass (mit 48 Seiten) über 24 Jahre)