Inhalt

Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Eheurkunde Ausstellung beantragen


Allgemeine Informationen

Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben.

 

Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Eheurkunde
  • internationale Eheurkunde
  • beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister


Dies gilt analog für Lebenspartnerschaftsurkunden.


Sie können, sollten Sie im Zuständigkeitsbereich des Standesamtes Aschersleben geheiratet haben, die Eheurkunde per Mail (ehe@aschersleben.de), telefonisch (03473 958 – 340; - 341; - 342; - 343) oder über unsere Homepage unter „Bestellung von Eheurkunden“ auch elektronisch beantragen (für Lebenspartnerschaftsurkunde unter „Bestellung von Lebenspartnerschaftsurkunden“).

Voraussetzungen

Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen: 

  • Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:
    • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
    • Sie sind die Eltern der Ehegatten.
    • Sie sind Kind der Ehegatten.
  • andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
 

Dies gilt analog für Lebenspartnerschaftsurkunden.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
  • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel

Gebühren

Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde 10,00 €
 

Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühr auf den Stand 08.02.2024 bezieht.

Online-Dienst