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Wohngelderhöhung beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Wohngeld beziehen, können Sie einen Antrag auf höheres Wohngeld stellen.

Verfahrensablauf

Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen.

Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

Zuständige Stelle

Wohngeldbehörde

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

• die Verringerung des Einkommens um mehr als 10 %,

• die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,

• die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10 %.

Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Erforderliche Unterlagen

u. a.

• Antragsformular

• Einkommensbescheinigung

• Mietvertrag

Welche Unterlagen in Ihrem Fall außerdem notwendig sind, erfahren Sie bei der Antragsstellung. Füllen Sie daher den Wohngeldantrag bitte vollständig und gewissenhaft aus, damit die Wohngeldbehörde gezielt die konkreten Nachweise abfordern kann.

Fristen

Das Wohngeld wird in der Regel ab dem Monat beschieden, in dem der Antrag gestellt wurde.

Anträge / Formulare

Ab dem 01.01.2023 sind die Wohngeldanträge bundeseinheitlich.

Anträge und Formulare erhalten Sie direkt in den Wohngeldbehörden oder online auf den Internetauftritten der Wohngeldbehörden in Sachsen-Anhalt oder des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt.

Welche Formulare für Sie maßgeblich sind, teilt Ihnen die für Sie zuständige Wohngeldbehörde mit.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund der deutlich erhöhten Antragszahlen im Zusammenhang mit der Wohngeldreform 2023 kann es zu Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten kommen.

Sie können Ihren Beitrag für eine Entlastung der Wohngeldbehörde leisten, indem Sie nach Möglichkeit, die erforderlichen Unterlagen vollständig einreichen.

Weitere Informationen

Sobald sich die Miete, das Einkommen oder die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ändert, Jemand umzieht oder eine Transferleistung beantragt, geben Sie dies sofort bei Ihrer Wohngeldbehörde bekannt.

Das tun Sie bitte auch, wenn Sie noch keine Entscheidung Ihres Wohngeldantrages erhalten haben.

Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert oder verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. 

Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Damit Sie nicht zu Unrecht Wohngeld erhalten, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich.

Rechtsgrundlage

siehe auch