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Weiterbewilligungsantrag für Wohngeld stellen


Allgemeines

Das bewilligte Wohngeld endet bald.

Sie können einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Dabei prüft die Wohngeldbehörde die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut.

Zuständige Stelle

Wohngeldbehörde

Voraussetzungen

Die Bewilligung von Wohngeld hängt von mehreren Voraussetzungen ab:

  • der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe des zu berücksichtigenden Gesamteinkommens,
  • Der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung,
  • des Miethöchstbetrages lt. Mietenstufe Ihrer Gemeinde

Erforderliche Unterlagen

u. a.

• Antragsformular

• Einkommensbescheinigung

• Mietvertrag

Welche Unterlagen in Ihrem Fall außerdem notwendig sind, erfahren Sie bei der Antragsstellung. Füllen Sie daher den Wohngeldantrag bitte vollständig und gewissenhaft aus, damit die Wohngeldbehörde gezielt die konkreten Nachweise abfordern kann.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund der deutlich erhöhten Antragszahlen im Zusammenhang mit der Wohngeldreform 2023 kann es zu Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten kommen.

Sie können Ihren Beitrag für eine Entlastung der Wohngeldbehörde leisten, indem Sie nach Möglichkeit, die erforderlichen Unterlagen vollständig einreichen.

Fristen

Das Wohngeld wird in der Regel ab dem Monat entscheiden, in dem der Antrag gestellt wurde.

Um eine Zahlungsunterbrechung möglichst zu vermeiden, können Sie den Weiterbewilligungsantrag 2 Monate vor Ende des bisherigen Bewilligungszeitraumes stellen.

Beispiel: Ihr Wohngeld läuft zum 31.03. aus. Dann stellen Sie den Antrag ungefähr am 01.02.

Anträge / Formulare

Ab dem 01.01.2023 sind die Wohngeldanträge bundeseinheitlich.

Anträge und Formulare erhalten Sie direkt in den Wohngeldbehörden oder online auf den Internetauftritten der Wohngeldbehörden in Sachsen-Anhalt oder des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt.

Welche Formulare für Sie maßgeblich sind, teilt Ihnen die für Sie zuständige Wohngeldbehörde mit.

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Sobald sich die Miete, das Einkommen oder die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ändert, Jemand umzieht oder eine Transferleistung beantragt, geben Sie dies sofort bei Ihrer Wohngeldbehörde bekannt.

Das tun Sie bitte auch, wenn Sie noch keine Entscheidung Ihres Wohngeldantrages erhalten haben.

Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert oder verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. 

Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Damit Sie nicht zu Unrecht Wohngeld erhalten, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich.

siehe auch