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Öffentlichkeitsbeteiligung zu Planverfahren

An dieser Stelle finden Sie Planungen der Stadt Aschersleben, die gegenwärtig erarbeitet werden, aber auch Planungen anderer Behörden. 

Zu diesen Planungen können Sie sich unterrichten. Dabei besteht auch die Gelegenheit zur Einsichtnahme und Erörterung der Unterlagen im Rathaus
(Stadtplanungsamt, Markt 1, Zimmer 4.61). 

Für die Einsichtnahme und Erörterung vereinbaren Sie am besten unter der Telefonnummer +49 3473 958 612 einen Termin.

Sie können sich zu den Planungen innerhalb der jeweils genannten Fristen äußern, soweit in den einzelnen Bekanntmachungen die Gelegenheit dazu eröffnet wird.

Die Planungen liegen während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag
09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag
09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch
-
Donnerstag
09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
09.00 bis 12.00 Uhr


Öffentliche Bekanntmachung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, Referat Wasser über die Auslegung/ Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses vom 19.11.2024 für das Vorhaben „Neubau Deich OL Freckleben“ im Salzlandkreis, Stadt Aschersleben, Gemarkung Freckleben, Flur 4

I.

Mit Planfeststellungsbeschlusses des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 19.11.2024 (Az.: 404.1.15–62211–0221) wurde der Plan für das o. g. Vorhaben gemäß §§ 68, 70 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) sowie § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) in Verbindung mit § 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) festgestellt. Vorhabenträger ist der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW).

Für das Vorhaben bestand die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses. Gemäß § 27 UVPG ist die Entscheidung öffentlich bekannt zu machen.

II.

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und die festgestellten Planunterlagen können sowohl auf der Internetseite der Stadt Aschersleben unter https://www.aschersleben.de > Unsere Stadt > Stadtentwicklung > Öffentlichkeitsbeteiligung als auch auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt (www.lvwa.sachsen-anhalt.de/service/planfeststellungsverfahren/verfahren des referates »wasser«)

in der Zeit vom 13.01.2025 bis einschließlich 27.01.2025 eingesehen werden.

Zusätzlich liegt eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses zusammen mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 13.01.2025 bis einschließlich 27.01.2025 in der Stadt Aschersleben, Stadtplanungsamt, Zimmer 4.61, Markt 1, 06449 Aschersleben während der folgenden Dienststunden:

                        Montag            9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr

                        Dienstag         9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

                        Donnerstag     9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr

                        Freitag            9.00 – 12.00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde dem Vorhabenträger individuell zugestellt sowie denjenigen, über deren Einwendung entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist (§ 74 Abs. 4 Satz 1 VwVfG).

Mit dem Ende der o. g. Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 4 VwVfG).

III.

Gegenstand des Vorhabens

Gegenstand des Vorhabens ist der Neubau eines Deiches in der Ortslage Freckleben, Stadt Aschersleben, mit einer Gesamtlänge von ca. 500 m. Der geplante Hochwasserschutz liegt zwischen Fluss-km 28+000 bis 28+500 beidseitig entlang der Wipper. Oberstrom des Planbereichs beginnt linksufrig eine bereits bestehende Deichanlage.

Die Baumaßnahmen umfassen im Wesentlichen den Neubau einer Hochwasserschutzanlage (Geländeerhöhung einschließlich Deichschutzstreifen, Kontrollweg, Kronenweg), die Errichtung von vier Sielbauwerken mit Zuwegungen sowie einer Gabionenwand zur Böschungssicherung des Prallhangs. Für die Umsetzung sind zwei Bauabschnitte geplant. In das gesamtheitliche Hochwasserschutzkonzept für die Ortslage Freckleben wird eine Binnenentwässerung einbezogen.

Bestandteil der Planungen sind landschaftspflegerische Schutz-, Vermeidungs-, Kompensations- und Kohärenzsicherungsmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft.

Verfügender Teil des Planfeststellungsbeschlusses

Der Planfeststellungsbeschluss stellt den Plan für das o. g. Vorhaben fest. Er enthält zahlreiche Schutzmaßnahmen, Auflagen und Nebenbestimmungen. Diese dienen u. a. dem Schutz von Natur und Landschaft, dem Gewässerschutz sowie dem Schutz weiterer öffentlicher und privater Belange.

Dem Vorhabenträger wurden neben der wasserrechtlichen Planfeststellung verschiedene Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen auf den Gebieten des Naturschutzes, des Denkmalschutzes sowie der Fischerei erteilt.

Im Verfahren wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Im Planfeststellungsbeschluss wurde über Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden.

Die in den Planunterlagen enthaltenen Grunderwerbsunterlagen enthalten aus Datenschutzgründen keine Angaben über Namen und Anschriften der Grundeigentümer. Betroffenen Grundeigentümern wird von der auslegenden Stelle oder der Planfeststellungsbehörde des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt auf Anfrage Auskunft über die von dem Vorhaben betroffenen eigenen Grundstücke gegeben.

IV.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg erhoben werden.

Im Auftrag

gez. Orthey

PLANUNTERLAGEN

1. Übersichtslageplan

2. Lagepläne

3. Längsschnitte

4. Regelquerschnitte, Querprofile

5. Kostenermittlung

6.1 Baugrundgutachten

6.2 Ergänzung Baugrundgutachten

7.1 Hydraulik FUGRO 2015

LS

QP

7.4 Ergänzung Nachweis Funktions- und Standsicherheit HWS Anlage

7.5 Ergänzung Nachweis Funktions- und Standsicherheit

9 Grunderwerb

10. Umwelt- und Naturschutzfachliche Planung


11.1 Fotodokumentation

11.2 TöB, Leitungsrechtsträger

11.3 Prüfung der Notwendigkeit eines Fachbeitrages zur WRRL

Bekanntmachung zum Lärmaktionsplan (4. Stufe) der Stadt Aschersleben

Der Lärmaktionsplan gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) der Stadt Aschersleben ist durch Beschluss des Stadtrates am 27.11.2024 in Kraft getreten.

Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie). Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen alle 5 Jahre einen Lärmaktionsplan aufstellen, mit welchem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu ermitteln und mögliche Lärmminderungsmaßnahmen zu dokumentieren sind.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde entsprechend der Bekanntmachung vom 07.08.2024 in der Zeit vom 19.08.2024 bis einschließlich 20.09.2024 durchgeführt. Die Ergebnisse wurden nach Abwägung in den Lärmaktionsplan aufgenommen und dargestellt.

Den Lärmaktionsplan der 4. Stufe der Stadt Aschersleben finden Sie hier:

sowie auf der Homepage des Landesamtes für Umweltschutz unter:

https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4stufe-der-laermaktionsplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungsverfahren

Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 46 „Sondergebiet – PV-Anlage Flugplatz“ in Aschersleben

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat Aschersleben hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. April 2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet – PV-Anlage Flugplatz“ in Aschersleben beschlossen, die dazugehörige Begründung gebilligt und den Entwurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet – PV-Anlage Flugplatz“, bestehend aus dem Planteil A und dem Textteil B, samt Begründung und Umweltbericht sowie der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag, das Blendgutachten und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit

vom 06. Mai 2024 bis einschließlich 12. Juni 2024

auf der Internetseite der Stadt Aschersleben (Öffentlichkeitsbeteiligung zu Planverfahren / Stadt Aschersleben) unter der Rubrik Unsere Stadt und weiter unter Stadtentwicklung und hier weiter unter Öffentlichkeitsbeteiligung zu Planverfahren abrufbar.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den dazugehörigen Informationen liegen als zusätzliches Informationsangebot in dem genannten Zeitraum in der Stadtverwaltung Aschersleben, Markt 1, 06449 Aschersleben, im Stadtplanungsamt im Zimmer 4.64 oder nach vorheriger Terminvereinbarung zu folgenden Sprechzeiten

Montag                          09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag                        09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch                        09.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag                    09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr

Freitag                           09.00 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Bei Fragen, Einsichtnahme- und/oder Erörterungsbedarf sowie zur Terminabstimmung oder Äußerung nutzen Sie bitte die nachfolgend aufgeführten Kontaktmöglichkeiten des Stadtplanungsamtes:

Post:         Stadt Aschersleben
                 Stadtplanungsamt
                 Markt 1
                 06449 Aschersleben

Telefon:    03473-958 613

E-Mail:      stadtplanung@aschersleben.de

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Mensch

-       Umweltprüfung

Schutzgüter Tiere und Pflanzen/Biotope

-       Informationen zu Amphibienkartierungen, zu Reptilien und zu der Bilanzierung der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft in der Stellungnahme des Landesamtes für Umweltschutz zum Vorentwurf vom 19.06.2023

-       Umweltprüfung

Schutzgüter Boden

-       Hinweise zum Bodenschutz in der Stellungnahme des Salzlandkreises zum Vorentwurf vom 29.06.2023

-       Umweltprüfung

Schutzgut Kultur und Sachgüter

-       Umweltprüfung

Aschersleben, 18. April 2024

Steffen Amme
Oberbürgermeister

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aschersleben

BEKANNTMACHUNG DER STADT ASCHERSLEBEN

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aschersleben

Der Stadtrat Aschersleben hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. April 2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet – PV-Anlage Flugplatz“ in Aschersleben beschlossen, die dazugehörige Begründung gebilligt und den Entwurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Des Weiteren hat er in derselben Sitzung den Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aschersleben beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit

vom 06. Mai 2024 bis einschließlich 12. Juni 2024

auf der Internetseite der Stadt Aschersleben (Öffentlichkeitsbeteiligung zu Planverfahren / Stadt Aschersleben) unter der Rubrik Unsere Stadt und weiter unter Stadtentwicklung und hier weiter unter Öffentlichkeitsbeteiligung zu Planverfahren abrufbar.

Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den dazugehörigen Informationen liegen als zusätzliches Informationsangebot in dem genannten Zeitraum in der Stadtverwaltung Aschersleben, Markt 1, 06449 Aschersleben, im Stadtplanungsamt im Zimmer 4.64 oder nach vorheriger Terminvereinbarung zu folgenden Sprechzeiten

Montag                          09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag                        09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch                        09.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag                    09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr

Freitag                           09.00 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Bei Fragen, Einsichtnahme- und/oder Erörterungsbedarf sowie zur Terminabstimmung oder Äußerung nutzen Sie bitte die nachfolgend aufgeführten Kontaktmöglichkeiten des Stadtplanungsamtes:

Post:          Stadt Aschersleben
                 Stadtplanungsamt
                 Markt 1
                 06449 Aschersleben

Telefon:    03473-958 613

E-Mail:      stadtplanung@aschersleben.de

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Mensch

-       Umweltprüfung

Schutzgüter Tiere und Pflanzen/Biotope

-       Umweltprüfung

Schutzgüter Boden

-       Hinweise zum Bodenschutz in der Stellungnahme des Salzlandkreises zum Vorentwurf vom 29.06.2023

-       Umweltprüfung

Schutzgut Kultur und Sachgüter

-       Umweltprüfung


Aschersleben, 18. April 2024

Steffen Amme
Oberbürgermeister