Veranstaltungskalender
Mit unserer offenen Jugendarbeit bieten wir Kindern und Jugendlichen einen attraktiven Rahmen für ihre Freizeitgestaltung. Wir unterstützen sie bei ihrer Identitätsfindung und fördern sie in ihrer sozialen Entwicklung in den folgenden Jugendfreizeiteinrichtungen:
Kontakt: Amt für Soziales, Jugend und Vereinsförderung, Bereich Jugend
Stadt Aschersleben, Markt 1, Rathaus, Zimmer: 5.82, Telefon: 03473 958511
Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Aschersleben nach SGB(VIII) §§ 11 - 14
Kinder- und Jugendarbeit versteht sich als ein Teil der Jugendhilfe. Hier werden Angebote und Einrichtungen geschaffen, die der Entwicklung junger Menschen förderlich sind, an ihren Interessen anknüpfen, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung anregen.
Allgemeine Jugendpflege
| Kontakt- u. Beratungsstelle
| Eigene Einrichtungen
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Schaffung vielseitiger Kinder- und Jugendspezifischer Angebote, entsprechend vorhandener Möglichkeiten und konkreter Rahmenbedingungen (personell, finanziell) speziell in den Bereichen | Zielgruppenorientierte Stadtteilbezogene Streetworkarbeit
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Jugendarbeit (§11 KJHG) Jugendsozialarbeit (§13 KJHG) Jugendschutz (§14 KJHG) unter Berücksichtigung der Interessen, Bedürfnisse und Lebensituationen der Zielgruppe. | Betreuende Straßensozialarbeit mit auffälligen, sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen.
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Förderung freier Träger und Initiativen der Kinder- und Jugendarbeit in Form von Beratung Anleitung und finanzieller Unterstützung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. | Randgruppen und Szenenarbeit, Kontaktpflege, Existenzsichernde Maßnahmen, Drogenprävention, Hilfe zur Selbsthilfe, Konfliktschlichtung | Die Jugendfreizeiteinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Aschersleben sind offen für alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 6 - 27 Jahren. |
Kurzbeschreibung der Leistungen im Bereich Jugendpflege
Rechtliche Grundlagen