Veranstaltungskalender
Die Landesregierung hat heute die 4. Änderungsverordnung zur 9. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung erlassen. Diese gilt bis zum 10. März 2021. Hier finden Sie die Lesefassung und Pressemitteilung der Staatskanzlei dazu. Sie basiert auf dem Bund-Länder-Beschluss vom 10. Februar 2021.
Dritte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung, Lesefssung und Pressemitteilung (22. Januar 2021). Sie basiert auf dem Bund-Länder-Beschluss vom 19. Januar 2021.
Die vorherige Verordnung: Zweite Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung/Lesefassung (8. Januar 2021). Sie basiert auf dem Bund-Länder-Beschluss vom 5. Januar 2021.
Die Neunte Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt zur Eindämmung des Corona-Virus (15. Dezember 2020)
Weiterhin gilt die Elfte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung (8. Januar 2021).
Anmerkung: Die Neunte Verordnung ersetzt die vorherigen Verordnungen.
Auf den Seiten der Landesregierung finden Sie alle Eindämmungsverordnungen und Quarantäneverordnungen auf einen Blick.
Aschersleben, 12. Februar 2021