Veranstaltungskalender
Seit 1991 sind im erheblichen Umfang Städtebaufördermittel in das Sanierungsgebiet geflossen. Die bis heute damit erzielten und für alle sichtbaren Ergebnisse sind an vielen Gebäuden, Straßen und Plätzen sichtbar.
Zu den Besonderheiten im Sanierungsgebiet gehört u.a., dass von den Eigentümern nach Fertigstellung einer Straße keine Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge erhoben werden.
Jedoch ist die Gemeinde durch den Gesetzgeber verpflichtet, sogenannte Ausgleichsbeträge zu erheben. Diese sollen zur anteiligen Refinanzierung der Gesamtmaßnahme dienen. Sie entsprechen der durch die Sanierung bedingten Bodenwertsteigerung eines Grundstückes.
In der Regel ist der Ausgleichsbetrag nach Abschluss der Sanierung, d.h. nach Aufhebung der Sanierungssatzung und nach Erteilung eines städtischen Bescheides zu entrichten. Im Baugesetzbuch wird der Kommune aber auch die Möglichkeit eingeräumt, die Ablösung des Ausgleichsbetrages auf der Basis einer Ablösevereinbarung vor Abschluss der Sanierung zuzulassen. Dieses Verfahren hat für alle Beteiligten Vorteile.
Für die Eigentümer besteht die Möglichkeit, Abschläge in Anspruch zu nehmen.
Das Informationsblatt zur Ausgleichsbetragserhebung als PDF-Datei sowie der handliche Flyer zum Thema.
Antrag auf vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages
Die aktuelle Bodenrichtwertkarte für das Sanierungsgebiet "Aschersleben-Innenstadt".