Stadtarchiv
„Das Recht, öffentliches Archivgut […] zu nutzen, steht allen, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, auf Antrag zu […] Ein berechtigtes Interesse ist gegeben, wenn die Nutzung zu amtlichen, wissenschaftlichen, publizistischen oder Bildungszwecken sowie zur Wahrnehmung berechtigter persönlicher Belange begehrt wird. […] (§10 Satz 1 des Archivgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt)
Das Stadtarchiv befindet sich im ehemaligen Gefängnis der Stadt Aschersleben. Die Archivalien sind in den 17 Gefängniszellen, in weiteren Magazinräumen sowie im ausgebauten Bodenraum untergebracht.
Sammlungen
- Urkundensammlung ab 1211
- Rechtssammlung (Gesetze und Edikte ab dem 16. Jahrhundert)
- Akten der verschiedenen Ämter der Stadtverwaltung
- Sammlung der Aschersleber Zeitungen ab 1819
- Ratsbibliothek und andere Chroniken
- Plan- und Risssammlung
- Nachlässe
- Fotosammlung
- Klassenbücher und Zeugnisse der Aschersleber Schulen (nicht vollständig)