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Kindertagesstätten in Aschersleben und Ortsteilen

Sachsen-Anhalt gewährleistet mit dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) eine Betreuung und frühkindliche Bildung für Kinder auf bundesweit vorzeigbarem Niveau. Garantiert wird ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung von der Geburt an bis zum Ende der 6. Schulklasse. Damit leistet Sachsen-Anhalt einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 

Die Stadt Aschersleben versteht Bildung als eine elementare Hauptaufgabe. Die individuellen Betreuungsvarianten in den Kitas in städtischer Trägerschaft oder in freier Trägerschaft, werden diesem Anspruch gerecht. Ob Montessori- oder Fröbel-Pädagogik, christliche Erziehungsansätze oder integratives Lernen - in Aschersleben haben

Familien die Wahl.

In der Stadt Aschersleben gelten seit dem 20. Juni 2019 die in der Kostenbeitragssatzung für die Kindertageseinrichtungen festgeschriebenen Beitragssätze.

Sie können sich auch die Übersicht der Kindertagesstätten in einer Kartenansicht anschauen.