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Bebauungspläne

Bebauungspläne – sogenannte verbindliche Bauleitpläne – dienen der Steuerung der städtebaulichen Entwicklung. Mit einem Bebauungsplan (B-Plan) legt die Gemeinde als rechtsverbindliche Satzung fest, welche städtebaulich relevanten Vorhaben auf den Grundstücken im Plangebiet zulässig sind. Der Bebauungsplan schafft entweder Baurecht für bislang unbebaute Grundstücke oder bei Überplanung bereits bebauter Gebiete steuert er künftige Vorhaben. Bebauungspläne werden aus der übergeordneten Flächennutzungsplanung heraus entwickelt.

Auskünfte zu den Bebauungsplänen erhalten Sie im Stadtplanungsamt.

Dokumente

Liste und Karte (rechtskräftige mit Planinhalten, im Verfahren befindliche erwähnt)