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Erhaltungssatzung "Innenstadt"


Die Erhaltungssatzung trat mit Bekanntmachung im Juni 1993 in Kraft.

Die Stadt Aschersleben hat, um das Konzept der erhaltenden Stadterneuerung zu verfolgen, das Erhaltungssatzungsgebiet festgelegt. Zu dieser Zeit wurde das Gebiet als erhaltenswert, jedoch in seiner städtebaulichen Funktion beeinträchtigt und substanzschwach charakterisiert. Ziele dieser Satzung waren u.a. die Promenadenringgestaltung, die Freiflächengestaltung, die Fassadengestaltung sowie die Sicherungen und Modernisierungen an Gebäuden.

Im gesamten Gebiet bedarf es für sämtliche Eingriffe in das Bild der Stadt einer Genehmigung. Sollte eine baurechtliche Genehmigung erforderlich sein, so wird diese durch den Landkreis im Einvernehmen mit der Stadt erteilt.