Inhalt

Erhaltungssatzung "Gartenstadt Johannishof"

Die Erhaltungssatzung trat mit Bekanntmachung am 25.07.2015.

Nach Aussagen des Architekturkritikers und Journalisten Dr. Günter Kowa zählt die Gartenstadtsiedlung Johannishof des frühen 20. Jahrhunderts zum „Kernbestand des bauhistorischen Erbes im Land der Moderne“.

Die vom Stadtbaurat und Architekten Dr. Hans Heckner entworfenen Ein- und Mehrfamilienhäuser zeichnen sich unter anderem durch die Verbindung mit gemauerten Rundbögen und Stallgebäuden aus. Diese Struktur sollte in Verbindung mit den kleinen Gärten der Selbstversorgung der Bewohner dienen.

Um die Kubatur und das einheitliche Fassadenbild mit malerischer Wirkung, sowie den Eindruck der Geschlossenheit zu bewahren, wurde das Gebiet als Erhaltungsgebiet ausgewiesen. Somit sind sämtliche Eingriffe in das Bild der Gartenstadt genehmigen zu lassen.