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Sobald sich bei Ihrer Miete oder Ihrem Einkommen etwas ändert, geben Sie dies sofort bei Ihrer Wohngeldbehörde.

Seit dem Jahr 2022 ist eine Dynamisierung des Wohngeldes vorgesehen. Das Wohngeld wird seitdem regelmäßig alle zwei Jahre an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung angepasst.