Test- und Maskenpflicht fallen zum 01. März 2023
Die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern haben sich darauf verständigt, dass aufgrund der stabilen Infektionslage zum 01. März 2023 fast alle Test- und Maskenpflichten auslaufen. Damit endet die Testpflicht für Besucher medizinischer Einrichtungen und die Maskenpflicht für die Beschäftigten sowie Bewohner von Pflegeheimen. Diese Maßnahmen sollten ursprünglich noch bis zum 07. April 2023 gelten. Lediglich für Arzt-, Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher/-innen soll weiterhin die Maskenpflicht gelten. Dies teilt der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt in einem Rundschreiben mit.