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Sobald sich die Miete, das Einkommen oder die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ändert, jemand umzieht oder eine Transferleistung beantragt, geben Sie dies sofort bei Ihrer Wohngeldbehörde bekannt.

Das tun Sie bitte auch, wenn Sie noch keine Entscheidung Ihres Wohngeldantrages erhalten haben.