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Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Damit Sie nicht zu Unrecht Wohngeld erhalten, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich.

Hat sich jedoch das Einkommen verringert, die Miete oder die Zahl der Haushaltsmitglieder erhöht, können Sie einen Antrag auf Erhöhung stellen.