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Ab dem 01.01.2023 sind die Wohngeldanträge bundeseinheitlich.

Anträge und Formulare erhalten Sie direkt in den Wohngeldbehörden oder online auf den Internetauftritten der Wohngeldbehörden in Sachsen-Anhalt oder des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt.

Welche Formulare für Sie maßgeblich sind, teilt Ihnen die für Sie zuständige Wohngeldbehörde mit.