Inhalt

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben.

Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft, welches die Ehe oder Lebenspartnerschaft geschlossen bzw. begründet hat.

Sie können gebührenpflichtig eine Bescheinigung über die Namensänderung vom Standesamt erhalten, welches die Ehe oder Lebenspartnerschaft geschlossen bzw. begründet hat.