- bei Wohnsitz in Deutschland das Standesamt, welches in diesem Bezirk tätig ist
- bei Wohnsitz im Ausland ist das Standesamt zuständig, welches im Bezirk Ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland tätig ist
- wenn noch kein Wohnsitz in Deutschland begründet wurde, ist das Standesamt I in Berlin zuständig