Wie läuft die Reform ab?
Die Finanzämter ermitteln bzw. haben bereits die neuen Grundsteuerwerte ermittelt. Aus diesen Werten und der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl wird der Grundsteuer-Messbetrag errechnet. Dies ist ein eigener Verfahrensschritt, der mit dem Grundsteuer-Messbescheid, den man von seinem Finanzamt erhält, abgeschlossen wird. Für Rückfragen oder Rechtsmittel sind insofern auch die Finanzämter zuständig.
Der Messbescheid ist verbindlich – auch für die Gemeinden, die davon nicht abweichen dürfen. Um die endgültige Grundsteuer zu berechnen, wenden die Städte und Gemeinden in einem letzten Schritt ihren jeweiligen sog. Hebesatz an. In der Regel wird dies der Hebesatz für die Grundsteuer B (Wohnen und Gewerbe) sein. Bei Immobilien, die der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung zugeschrieben werden, wird der Grundsteuer A Hebesatz angewendet.
Die Hebesätze gelten jeweils für alle Steuerzahler/innen einheitlich und werden von den Städten und Gemeinden für die neue Grundsteuer ab 2025 mit der Haushaltssatzung oder einer eigenen Hebesatzsatzung neu festgelegt.