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Bekanntmachung zum Lärmaktionsplan (4. Stufe) der Stadt Aschersleben

Der Lärmaktionsplan gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) der Stadt Aschersleben ist durch Beschluss des Stadtrates am 27.11.2024 in Kraft getreten.

Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie). Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen alle 5 Jahre einen Lärmaktionsplan aufstellen, mit welchem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu ermitteln und mögliche Lärmminderungsmaßnahmen zu dokumentieren sind.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde entsprechend der Bekanntmachung vom 07.08.2024 in der Zeit vom 19.08.2024 bis einschließlich 20.09.2024 durchgeführt. Die Ergebnisse wurden nach Abwägung in den Lärmaktionsplan aufgenommen und dargestellt.

Den Lärmaktionsplan der 4. Stufe der Stadt Aschersleben finden Sie hier:

sowie auf der Homepage des Landesamtes für Umweltschutz unter:

https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4stufe-der-laermaktionsplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungsverfahren