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Kitagebühren: Erhöhung beschlossen; neue Bescheide folgen im 1. Quartal 2025

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Anpassung der Kostenbeitragssatzung der Stadt Aschersleben beschlossen. Für Eltern, deren Kinder eine Kindertageseinrichtung in Aschersleben besuchen, bedeutet dies, dass sie im 1. Quartal des Jahres 2025 einen neuen Gebührenbescheid erhalten werden. Bis dahin gelten die aktuell gültigen Beitragskosten weiter. Für jene, die das SEPA-Lastschriftmandat nutzen, werden die Gebühren für den Januar aus technischen Gründen erst am 10. Januar abgebucht. Wer die Beiträge selbst überweist, kann diese in der Höhe unverändert lassen und wie gehabt zum 05.01.2025 überweisen. Mit dem dann neuen Bescheid wird auch der Differenzbetrag abgefordert, der sich zwischen Januar 2025 und dem Eingang des Bescheides summiert hat. Wir bitten dies zu beachten.

Aktuell liegt die Anpassung der Kostenbeitragssatzung der Stadt Aschersleben dem Salzlandkreis zur Zustimmung vor. Liegt uns dessen Zustimmung vor, wird die Satzung im Dezember im Amtsblatt der Stadt Aschersleben veröffentlicht und damit rechtwirksam. Sie tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.

Der Stadtratsbeschluss legt fest, dass ab dem 01. Januar 2025 die in der Anlage 1 beigefügten Kostenbeiträge gelten. Ab dem 01. Januar 2026 gelten die in der Anlage 2 beigefügten Kostenbeiträge. Mit Wirksamkeit ab dem 01. Januar 2026 ist dem § 3 der Kostenbeitragssatzung ein Absatz 5 mit folgendem Wortlaut anzufügen. „Der Kostenbeitrag soll kontinuierlich überwacht werden, um den Kostenanteil für die Eltern bei 45 % zu sichern. Sollte der Kostenanteil um mehr als 2,5 Prozentpunkte abweichen, ist eine Anpassung erforderlich.“

aktuell gültige Kostenbeitragssatzung: 

29.11.2024