Analoge Passbilder werden bis auf Widerruf weiter genutzt
Um einen neuen Reisepass oder Personalausweis zu beantragen bedarf es künftig digitale Passbilder. Gedruckte Fotos haben ab dem 1. Mai 2025 ausgedient. Die Bundesregierung will mit der Neuregelung der Passverordnung nach eigener Aussage die Entbürokratisierung und Digitalisierung im Pass- und Ausweiswesen vorantreiben. Allerdings wird es nun eine Übergangsregelung geben.
In den ausstellenden Behörden soll dafür Fototechnik bereitgestellt werden, die zusätzlich Fingerabdrücke und Unterschrift erfasst und digital sowie in gesicherter Form an die zuständigen Stellen übermitteln kann. Es wird aber auch weiterhin möglich sein, sich Passbilder von einem Fotografen in einem zertifizierten Fotostudio anfertigen zu lassen. Diese Bilder werden ebenfalls in digitaler und nicht mehr in physischer Form an die zuständige Behörde weitergeleitet.
Aufgrund von Lieferengpässen stehen dem Einwohnermeldeamt Aschersleben bis auf Weiteres die bei der Bundesdruckerei bestellte Fototechnik nicht zur Verfügung. Dies ist bundesweit jedoch kein Einzelfall. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) entschieden, in Ausnahmefällen die Akzeptanz papiergebundener Lichtbilder über den 01.05.2025 hinaus und zunächst bis zum 31.07.2025 weiter zu erlauben. Für das Einwohnermeldeamt in Aschersleben gilt daher bis auf Widerruf, dass Passfotos auf Papier auch weiterhin gelten. Wenn die Fototechnik vorhanden und einsatzbereit ist, wird die Öffentlichkeit darüber entsprechend informiert und die Übergangsregelung aufgehoben.
Sowohl für die Nutzung der Foto-Technik im Einwohnermeldeamt als auch die Passbildanfertigung beim Fotografen werden Gebühren anfallen.