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Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen


Ihnen wurde Ihr Personalausweis gestohlen? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.

Allgemeine Informationen

Sie können den Diebstahl Ihres Personalausweises melden bei:

  • jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Einwohnermeldeamt, oder
  • jeder Polizei

Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Das ist möglich bei dem Einwohnermeldeamt an ihrem Hauptwohnsitz.

Verfahrensablauf

Um einen neuen Personalausweis nach Diebstahl zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Melden Sie den Diebstahl bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Einwohnermeldeamt, oder bei der Polizei. Die Anzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich erstatten.
  • Wenn Sie im Einwohnermeldeamt gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
  • Ihr Einwohnermeldeamt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
  • Bei vielen Einwohnermeldeämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Einwohnermeldeamt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt.

Voraussetzungen

Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in Deutschland gemeldet sind
  • kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufiger Reisepass.

Erforderliche Unterlagen

  • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
    • aktuell sein (nicht älter als 6 Monate) und
    • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
  • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Gebühren

  • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
  • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis

Frist

Sie müssen nach Diebstahl schnellstmöglich einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 3 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Einwohnermeldeamt abholen können.

Rechtsgrundlage(n)