Antrag auf Änderung des Bewohnerparkausweises
Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.
Änderungen wie Kennzeichen- oder Wohnungswechsel sind anzuzeigen.
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich - mit Hauptwohnsitz - registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugschein
- Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Gebühren
Änderungen wie Kennzeichen- und Wohnungswechsel sind kostenfrei.
Die Verlängerung des Bewohnerparkausweises kostet 30,00 Euro (Stand: 14.08.2024)
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt - Bereich Verkehrswesen.
Verfahrensablauf
Nach erfolgreicher Beantragung einer Verlängerung erhalten Sie den neuen Bewohnerparkausweis per Post.
Bei Änderungen wie Kennzeichen- und/oder Wohnungswechsel wird der "alte" Bewohnerparkausweis gegen einen "neuen" ausgetauscht. Heißt: Bei Antrag auf Änderung müssen Sie den Original-Bewohnerparkausweis der Behörde zukommen lassen.