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Antrag auf Änderung des Bewohnerparkausweises

Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

Änderungen wie Kennzeichen- oder Wohnungswechsel sind anzuzeigen.

Voraussetzungen

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich - mit Hauptwohnsitz - registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
  • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

Erforderliche Unterlagen

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugschein
  • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter 
    • Vollmacht

Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

Gebühren

Änderungen wie Kennzeichen- und Wohnungswechsel sind kostenfrei.

Die Verlängerung des Bewohnerparkausweises kostet 30,00 Euro (Stand: 14.08.2024)

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt - Bereich Verkehrswesen.

Verfahrensablauf

Nach erfolgreicher Beantragung einer Verlängerung erhalten Sie den neuen Bewohnerparkausweis per Post.

Bei Änderungen wie Kennzeichen- und/oder Wohnungswechsel wird der "alte" Bewohnerparkausweis gegen einen "neuen" ausgetauscht. Heißt: Bei Antrag auf Änderung müssen Sie den Original-Bewohnerparkausweis der Behörde zukommen lassen.

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