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Änderung eines Familiennamens bei einer Ehe beantragen


Allgemeine Informationen

Bei der Bestimmung der Namensführung gibt es viele Möglichkeiten. In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten, z. B. für die Namensführung von ausländischen Eheschließenden oder wenn vor der Eheschließung geborene gemeinsame Kinder vorhanden sind. Lassen Sie sich daher gerade in diesen Fällen beim Standesamt beraten.

Sie können sich dazu gern persönlich oder telefonisch (03473 958 – 340; - 341; - 342; - 343) an das Standesamt wenden.

Für Lebenspartnerschaften gilt dies analog.