Inhalt

Dienstleistungsliste

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Eheschließung anmelden


Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.

Allgemeine Informationen

Sie müssen die Eheschließung bei dem Standesamt der Stadt anmelden, in der Sie wohnhaft sind.

Sie können, sollten Sie in Aschersleben wohnen, die Ehe persönlich oder über unsere Homepage unter „Eheschließung anmelden“ auch elektronisch anmelden.

Um sichergehen zu können, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes an Ihrem Wunschtermin eine Trauung vornehmen, bitten wir Sie vorab sich per Mail (ehe@aschersleben.de) oder telefonisch (03473 958 – 340; - 341; - 342; - 343) kurz zu informieren.

Eheschließungen sind im Trauzimmer des Rathauses oder in der Weißen Villa möglich. Sollten Sie außerhalb Ascherslebens heiraten wollen, so müssen Sie die Gegebenheiten mit dem Standesamt klären, in dessen Stadt Sie heiraten möchten.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Zur Namensführung in der Ehe und zu Fragen der Namensführung Ihrer Kinder beraten wir Sie gern telefonisch unter der (03473 958 – 340; - 341; - 342; - 343) oder per Mail (ehe@aschersleben.de).

Voraussetzungen

  • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
  • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
  • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
  • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

Erforderliche Unterlagen

Zur Eheanmeldung benötigen Sie, die Eheschließenden, folgende Dokumente:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt vom Einwohnermeldeamt
  • beglaubigte/n Abschrift/Ausdruck aus dem Geburtenbuch/Geburtenregister, ausgestellt vom Standesamt, welches Ihre Geburt beurkundet hat
  • wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich deren Geburtsurkunden und Sorgeerklärungen
  •  bei Personen mit dem Personenstand „geschieden“ die Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • bei Personen mit dem Personenstand „verwitwet“ die Eheurkunde und die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners 

       Für Personen in aufgelöster Lebenspartnerschaft gilt das o.g. analog)

Das Standesamt kann unter Umständen auch weitere Unterlagen nachfordern.

Sollten Sie außerhalb Deutschlands geboren sein, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder eine Ehe im Ausland geschlossen haben, bitten wir Sie sich vorab mit dem Standesamt hinsichtlich der einzureichenden Dokumente in Verbindung zu setzen.

Gebühren

Mit folgenden Gebühren (Stand 08.02.2024) müssen Sie rechnen:

Anmeldung der Eheschließung  50,00 Euro
Anmeldung der Eheschließung (ausländisches Recht) 100,00 Euro
Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeit 100,00 Euro
Eheurkunde  10,00 Euro

   

Hinsichtlich weiterer Gebühren erteilt Ihnen das Standesamt gern Auskunft.   

Bearbeitungsdauer

Nach Eingang der Anmeldung der Eheschließung wird sich das Standesamt zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.

Online-Dienst