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Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat beantragen


Allgemeine Informationen

Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

Verfahrensablauf

Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Erforderliche Unterlagen

  • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
  • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
  • Ihren bisherigen Reisepass,
  • Ihre Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Namensänderungserklärung
  • bei der Antragstellung für ein Kind :
    • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten,
    • die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten,
    • den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden (8 Wochen vor der Eheschließung); die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.

Bei der Beantragung der Dokumente sind geeignete Unterlagen des Standesamtes zur Eheschließung erforderlich.

Gebühren

Gebühr: 37,50 EUR (Reisepass für Personen unter 24 Jahren)
Gebühr: 70,00 EUR (Reisepass für Personen über 24 Jahre)

Gebühr: 59,50 EUR (Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren)­
Gebühr: 92,00 EUR (Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre)

Gebühr: 69,50 EUR (Express-Reisepass für Personen unter 24 Jahren)
Gebühr: 102,00 EUR (Express-Reisepass für Personen über 24 Jahre)