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Reisepass express beantragen


Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen. Sofern Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie den Reisepass in einem Expressverfahren beantragen.

Allgemeine Informationen

Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie ihn in einem Express-Verfahren bei einem Einwohnermeldeamt beantragen. Dann ist Ihr neuer Reisepass schneller fertig. Dafür müssen Sie mehr bezahlen. 
Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können im Express-Verfahren beantragt werden.

Sie können Ihren Reisepass im Expressverfahren bei Ihrem Einwohnermeldeamt am Hauptwohnsitz beantragen. 

Verfahrensablauf

Den Antrag für einen Express-Reisepass können Sie nur vor Ort im Einwohnermeldeamt stellen. Das können nur Sie persönlich machen. Der Antrag wird vom Behördenpersonal ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen (in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei GmbH hergestellt und an die Behörde verschickt. Sie können den Reisepass dann in der Behörde abholen.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Erforderliche Unterlagen

  • biometrisches Passfoto: Das Foto muss
    • aktuell sein (nicht älter als 6 Monate) und
    • die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass
  • falls vorhanden: gültiges Ausweis-Dokument, zum Beispiel Personalausweis, oder alter Reisepass, falls dieser noch gültig ist.
  • unter Umständen: Personenstandsurkunde wie beispielsweise Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde, falls Angaben zur Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. 

Gebühren

Gebühr: 69,50 EUR (Express-Reisepass für Personen unter 24 Jahren)
Gebühr: 102,00 EUR (Reisepass für Personen über 24 Jahre)

Fristen

Gültigkeit:

  • bis 24 Jahre: 6 Jahre
  • ab 24 Jahre: 10 Jahre
     

Bearbeitungsdauer

  • in der Regel innerhalb von 3 Werktagen

Rechtsgrundlage

Siehe auch