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Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit neu beantragen


Allgemeine Informationen

Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist in vielen Fällen auch ohne Visum in Staaten weltweit einzureisen.

Wenn Ihr Reisepass abgelaufen ist und Sie ihn weiterhin benötigen, können Sie einen neuen Reisepass beantragen.

Sie können Ihren Reisepass in der Gültigkeitsdauer nicht verlängern lassen, sondern müssen ihn neu beantragen.

Der Reisepass

  • ist sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU anerkannt,
  • hat einen Chip, auf dem die personenbezogenen Daten, das Passfoto und bei Personen über 6 Jahren auch die Fingerabdrücke gespeichert sind,
  • ist für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

Verfahrensablauf

Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen die Richtigkeit der persönlichen Daten und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit bestätigen und Ihre Fingerabdrücke abgeben.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

Erforderliche Unterlagen

  • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
  • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
  • Ihren bisherigen Reisepass,
  • Ihre Geburtsurkunde oder Eheurkunde
  • bei der Antragstellung für ein Kind :
    • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten,
    • die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten,
    • den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

Rechtsgrundlage(n)

Gebühren

Gebühr: 37,50 EUR (Reisepass (mit 32 Seiten) für Personen unter 24 Jahren)
Gebühr: 70,00 EUR (Reisepass (mit 32 Seiten) für Personen über 24 Jahre)

Gebühr: 59,50 EUR (Reisepass (mit 48 Seiten) unter 24 Jahren)­
Gebühr: 82,00 EUR (Reisepass (mit 48 Seiten) über 24 Jahre)