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Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung


Wenn sich Ihr Name ändert, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.

Allgemeine Informationen

Wenn sich Ihr Name geändert hat, ist Ihr Personalausweis ungültig. Deshalb müssen Sie in diesem Fall einen neuen beantragen
Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, besteht keine Pflicht, einen neuen Personalausweis zu beantragen.
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:

  • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.

ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Verfahrensablauf

Bei einer Namensänderung beantragen Sie den neuen Personalausweiß folgendermaßen:
Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Einwohnermeldeamt beantragen.

  • Bei vielen Einwohnermeldeämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Einwohnermeldeamt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
  • Ihr Einwohnermeldeamt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
  • Bei vielen Einwohnermeldeämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Einwohnermeldeamt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
  • Bei der Beantragung des Personalausweises überprüft die Behörde die neue Namensführung anhand der standesamtlichen Bescheinigung über die Namensführung.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Voraussetzungen

Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
  • in Deutschland gemeldet sind
  • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

Erforderliche Unterlagen

  • alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (mit dem alten Namen) und, sofern vorhanden, gültiger Reisepass (mit dem neuen Namen)
  • Bescheinigung des Standesamtes über die Namensführung (Namensänderungserklärung)
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
    • aktuell sein (nicht älter als 6 Monate) und
    • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.

Gebühren

  • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
  • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis

Frist

Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) mit dem neuen Namen besitzen .

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 3 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Einwohnermeldeamt abholen können.

Rechtsgrundlage(n)